Auch im Unterallgäu wird nun die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt. Im Mai gibt das Landratsamt die Karte an rund 1000 Menschen aus. Im Juni sollen diese dann damit bezahlen können.
Die Karte bekommen in der Regel alle Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben und mindestens 14 Jahre alt sind. Bargeld wird nicht mehr ausgezahlt. Das Guthaben, das vom Landratsamt monatlich auf die Karte geladen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel vom Alter, der Unterbringungsart oder dem Familienstand.
Bezahlt werden kann mit der Karte in allen Geschäften, die Mastercard akzeptieren – ob in Bekleidungsgeschäften, in Supermärkten oder Drogerien. Die Zahlung funktioniert im jeweils zulässigen Aufenthaltsbereich. Darf sich eine Person in ganz Bayern aufhalten, so kann auch im gesamten Freistaat mit der Karte bezahlt werden. Gesperrt ist die Karte für Online-Käufe (außer ÖPNV), für Glücksspiel oder den Einsatz bei Geldübermittlungsdienstleistern. Überweisungen sind nur möglich, wenn die Empfänger eigens freigegeben wurden. Die Abhebung von Bargeld ist pro Person und Monat auf 50 Euro beschränkt.
Die Bezahlkarte wird nach und nach flächendeckend in Bayern eingeführt. Der Landkreis Unterallgäu gehört zu einer zweiten Gruppe aus 48 Landkreisen und kreisfreien Städten, die das neue System umsetzen. Gestartet war das Modellprojekt im März in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg und Traunstein sowie in der Stadt Straubing. Nach der Pilotphase folgte im April eine erste Umsetzungsrunde mit 15 weiteren Kommunen. Noch im zweiten Quartal dieses Jahres soll die Karte in allen 71 Landkreisen und 25 kreisfreien Städten in Bayern eingeführt sein. Ziel der Bezahlkarte ist es, Fluchtanreize zu reduzieren und Geldtransfers ins Ausland sowie an Schleuser und Schlepper zu vermeiden.
„Die Bezahlkarte ist nur ein Puzzlestück im Versuch, die Migration nach Deutschland nicht erheblich attraktiver zu machen als in andere EU-Länder“, sagt Landrat Alex Eder. „Sie ist meines Erachtens aber ein wichtiges Puzzlestück. Mit der Maximierung des Sachleistungsprinzips wird nicht nur klarer vorgegeben, wofür Asylbewerber Geld erhalten, sondern auch Aufwand bei der Auszahlung eingespart. Ob die Bezahlkarte die Flüchtlingszahlen tatsächlich begrenzen kann und inwieweit manche Details auch nach der Einführung noch zu neuem Verwaltungsaufwand führen, wird sich erst langfristig zeigen.“ (Bild: Bayern.de)