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Gewinnspielregeln

Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele bei RADIO SCHWABEN

Diese Teilnahmebedingungen gelten grundsätzlich für alle Gewinnspiele im Programm von RADIO SCHWABEN, sofern nicht gesonderte Teilnahmebedingungen diese regeln.

1. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter von RADIO SCHWABEN und deren Angehörige.

2. Der Preis und eine optionale Gewinnspielfrage wird vor Spielstart vom Moderator bekanntgegeben.

3. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich über die kostenlose Studiohotline 0 8000 118211.

4. Nach dem Aufruf des Moderators zur Spielrunde werden auf der Studiohotline Anrufe entgegengenommen. Der erste angenommene Anrufer erhält die Möglichkeit zur Teilnahme an der aktuellen Spielrunde. Dieser gewinnt den vom Moderator ausgelobten Preis, bei optionaler Gewinnspielfrage unter der Voraussetzung das diese richtig von ihm beantwortet werden kann. Kann der Anrufer eine optional vorhandene Gewinnspielfrage nicht richtig beantworten, werden solange Anrufer auf der Studiohotline entgegengenommen, bis ein Kandidat mit der richtigen Lösung gefunden wurde.

5. Nach Bekanntgabe des Gewinners im Programm ist das Gewinnspiel beendet.

6. RADIO SCHWABEN behält sich vor, die Namen der Gewinner auf www.radioschwaben.de zu veröffentlichen. Die Gewinner verpflichten sich, in vertretbaren Rahmen, für Audio-, Foto-/Bild- und Textpromotions sowie für eine redaktionelle Berichterstattung und Pressearbeit zur Verfügung zu stehen und erklären sich mit der Teilnahme hiermit einverstanden.

7. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf der Facebook- und Instagram-Fanseite der Radio Schwaben GmbH

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Gewinnspiele auf der Facebook- und Instagram-Seite von RADIO SCHWABEN werden von der Radio Schwaben GmbH veranstaltet. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von Radio Schwaben GmbH sowie der mit Radio Schwaben GmbH verbundenen Unternehmen (§15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren.

3. Teilnahme und Gewinnauslosung
Eine Teilnahme zum Gewinnspiel erfordert ein „Like/Gefällt mir“, oder “Comment/Kommentar“. Sämtliche Teilnehmer des Gewinnspiels landen in einem gemeinsamen Lostopf, aus dem der Gewinner am Ende des Teilnahmezeitraums zufällig ausgelost wird.

4. Teilnahmeausschluss
Die Radio Schwaben GmbH ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist Radio Schwaben GmbH auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern. Radio Schwaben GmbH behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmer von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird Radio Schwaben GmbH insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmer den Gewinnspielablauf nachhaltig stört, andere Teilnehmer belästigt oder bedrängt oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

5. Haftung
Radio Schwaben GmbH ist stets bemüht, korrekte Aussagen auf der Facebook- und Instagram-Seite bzw. in den Gewinnspiel-Postings zu machen. Radio Schwaben GmbH haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zum Gewinn) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.  Es wird darauf hingewiesen, dass Facebook und Instagram an dem Gewinnspiel nicht beteiligt sind und für sämtliche Inhalte nicht haften.

6. Gewinnauszahlung
Bei den Gewinnen handelt es sich ausschließlich um Sachpreise (z.B.: Eintrittskarten, Gästelisteplätze, Gutscheine etc). Der Umfang des jeweiligen Preises wird in dem Gewinnspielaufruf bzw. -Posting auf der Facebook- und Instagram-Fanseite bekannt gegeben. Es ist keine Barauszahlung, Wandlung o. ä. des Gewinns möglich. Der Gewinn wird von Radio Schwaben GmbH nur an Personen ausgehändigt, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diesen zurückfordern, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Voraussetzungen eines Gewinns nicht vorliegen, insbesondere in den Fällen der Nr. 4. Gewinne werden nicht an Minderjährige ausgeschüttet. Eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen.

7. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung ausgeschlossen.