Derzeit werden Hotels, Gaststätten, Sport- und Veranstaltungshallen, Schulen, Einkaufszentren, Ferienwohnungen und ähnliche Einrichtungen nur wenig genutzt oder sind komplett geschlossen. Dies kann negative Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität in diesen Gebäuden haben. Darauf weist das Landratsamt jetzt hin.
Jede Trinkwasser-Installation ist für einen bestimmungsgemäßen Betrieb – heißt. eine regelmäßige Wasserentnahme – ausgelegt. Entfällt dieser bestimmungsgemäße Betrieb, drohen hygienische Probleme u. a. durch Legionellen und Pseudomonas aeruginosa, die bei Wiederaufnahme des Betriebs nur mit erheblichem Aufwand beseitigt werden können.
Unabhängig davon, ob eine Einrichtung geschlossen ist oder nur noch teilweise genutzt wird, ist eine Simulation des bestimmungsgemäßen Betriebs durch Spülung möglichst aller nicht genutzten Entnahmestellen mindestens wöchentlich, besser alle 72 Stunden durchzuführen. Dies jeweils so lange, bis die Temperatur konstant bleibt. Die Kalt- und Warmwasserleitung sind getrennt zu spülen, zunächst Warmwasser, dann Kaltwasser.
Eine Betriebsunterbrechung der Trinkwasser-Installation ist ein hygienisches und finanzielles Risiko!
Wird eine Trinkwasser-Installation nicht gespült, spart dies zwar zunächst Kosten für Energie, Wasser und Personal. Aber dadurch verursachte hygienische Beeinträchtigungen führen unter Umständen zu hohen Sanierungskosten. Diese können weitaus höher liegen als die Kosten für die Durchführung von Spülprogrammen.