Start Nachrichten Region: Keine 2G-Plus-Regel in der Gastronomie

Region: Keine 2G-Plus-Regel in der Gastronomie

Alle-Infos-Zur-Kabinettssitzung
Alle-Infos-Zur-Kabinettssitzung

Nach der ersten Sitzung des Ministerrats im Jahr 2022 steht fest, dass in der Gastronomie vorerst keine 2G-Plus-Regel gelten wird. Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis einschließlich 09.02.2022 verlängert. Zum 12.01.2022 wird sie in folgenden Punkten angepasst:

2G-Plus-Regel

Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G-Plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPK-Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).

Ausnahme bei Schülern

Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten.

Quarantäne

Die Dauer von Quarantäne und Isolation beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei waren. Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen werden aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort untergebrachten Menschen für die Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation eine Freitestung durch PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests verlangt. Für Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest). Sobald der Bund die hierfür notwendigen Rechtsänderungen vorgenommen hat, werden künftig enge Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz samt Auffrischungsimpfung vorweisen, sowie vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene, von der Quarantäne ausgenommen.