Start Nachrichten Oberallgäu: Alpgenossenschaft wehrt sich gegen Vorwürfe der Zerstörung von Bach

Oberallgäu: Alpgenossenschaft wehrt sich gegen Vorwürfe der Zerstörung von Bach

Bild: BN Oberallgäu

Nach dem Bekanntwerden von illegalen Bauarbeiten am Allgäuer Rappenalpbach wehren sich die Almbauern gegen den Vorwurf, für eine Naturzerstörung verantwortlich zu sein. Der Verantwortliche der Alpgenossenschaft wies in einem Interview des Bayerischen Rundfunks die Verantwortung für die Arbeiten dem Landratsamt Oberallgäu zu.
Die Genossenschaft verweist auf eine Aktennotiz der Kreisbehörde, die die Bauern als eine Baugenehmigung aufgefasst hätten. In dem Dokument hatte das Amt gewisse Arbeiten am Gewässer als zulässig erklärt. Der Verantwortliche der Alpgenossenschaft sagte in dem am Donnerstag von «BR24» veröffentlichten Interview, «wahrscheinlich war dies eine Fehleinschätzung der Mitarbeiter» des Amtes. Er warf Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler) vor, die Öffentlichkeit falsch zu informieren.
Die Genossenschaft hatte den streng geschützten Rappenalpbach bei Oberstdorf auf einer Länge von etwa 1,6 Kilometern mit einem Bagger massiv verändert. Das Landratsamt wirft den Bauern vor, sich an die Absprachen nicht gehalten und wesentlich umfangreicher als vereinbart an dem Bach gearbeitet zu haben. Die Kreisbehörde geriet in den vergangenen Wochen wegen ihrer Rolle bei den Gewässerarbeiten massiv in die Kritik.
Die Kriminalpolizei hat nach den Bauarbeiten wegen des Verdachts der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete Ermittlungen aufgenommen. Die Veränderung des Wildbachs ist auch bereits ein Thema im Landtag.
Außerdem liegt ein Eilantrag der Alpgenossenschaft beim Verwaltungsgerichtshof in München. In erster Instanz hatte die Genossenschaft beim Verwaltungsgericht in Augsburg verloren. Die Richter betonten, dass es sich bei den durchgeführten Arbeiten um einen Gewässerausbau handele, für den ein Genehmigungsverfahren nötig sei. Solch ein Verfahren habe es nicht gegeben.