Die Stadt Memmingen erlässt eine Allgemeinverfügung für das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern innerhalb der Umgrenzung von Königsgraben, Am Kuhberg, Am Lug ins Land, Zollergraben, Grünanlage Kohlschanze, Kohlschanzstraße, Bahnhofstraße und Mulzergraben.
Bild: Stadt Memmingen