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Memmingen: Keine Feuerwerkskörper in der Altstadt!

Die Stadt Memmingen erlässt eine Allgemeinverfügung für das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern innerhalb der Umgrenzung von Königsgraben, Am Kuhberg, Am Lug ins Land, Zollergraben, Grünanlage Kohlschanze, Kohlschanzstraße, Bahnhofstraße und Mulzergraben.

Bild: Stadt Memmingen