Der bayerische Verwaltungsgerichtshof kippt das von der Landesregierung für ganz Bayern verhängte Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Nach dem Infektionsschutzgesetz sei nur an bestimmten öffentlichen Plätzen ein Alkoholverbot vorgesehen, entscheidet das Gericht in München und gibt damit dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg Recht. Mit dem pauschalen Alkoholverbot in ganz Bayern habe die Landesregierung die Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers überschritten.