Weil sie eine Hauskatze in einer Lebendfalle erschossen haben soll, hat eine Jägerin vom Augsburger Amtsgericht eine Verwarnung erhalten. Der entsprechende Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sehe eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen vor, falls die Frau erneut straffällig wird oder Auflagen nicht erfüllt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Angeklagte habe aber noch die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen.
Die Jägerin soll im Dezember 2020 in einem Wald bei Zusmarshausen (Landkreis Augsburg) eine in einer Lebendfalle gefangene Hauskatze mit Kopfschüssen getötet haben. Eine Tierschutzorganisation hatte Videoaufnahmen davon veröffentlicht, woraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts der Tierquälerei eingeleitet wurden. In einer Aufnahme des Vorfalls schien das Tier zu leiden, nachdem die ersten Schüsse möglicherweise nicht tödlich gewesen waren.
In der Folge untersuchte auch der Bayerische Jagdverband (BJV) den Vorfall. Ob der Jägerausschuss von Schwaben in dem Fall inzwischen entschieden hat, konnte eine BJV-Sprecherin zunächst nicht sagen. Der Verband hatte den Ausschuss eingeschaltet. «Das, was in den Videos über die Tötung der Hauskatze zu sehen ist, ist nicht tierschutzkonform, nicht waidgerecht und deshalb für uns nicht hinnehmbar», sagte Präsident Ernst Weidenbusch.