Start Nachrichten Allgäu: Wird Neuschwanstein Weltkulturerbe?

Allgäu: Wird Neuschwanstein Weltkulturerbe?

Seit 2015 sind die Königsschlösser Ludwigs II. von Bayern offiziell beim Welterbezentrum in Paris auf der deutschen Vorschlagsliste zur Ernennung zum UNESCO-Welterbe eingetragen. Am 1. Februar 2024 wird das von der Bayerischen Schlösserverwaltung erarbeitete Nominierungsdossier mit Managementplan der UNESCO-Kommission zur Begutachtung vorgelegt. Voraussichtlich im Sommer 2025 entscheidet dann das Welterbekomitee über die Eintragung der Königsschlösser Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee in die UNESCO-Welterbeliste.
Wichtigstes Kriterium, um überhaupt in die engere Wahl für einen Platz auf der UNESCO-Welterbeliste in Frage zu kommen, ist der Nachweis des außergewöhnlichen universellen Wertes. Was macht ein Gut einzigartig, warum sind die Königsschlösser Ludwigs II. welterbewürdig und was ist ihr besonderer, für die ganze Menschheitsgeschichte bedeutender Wert? Zusätzlich sind ausführliche Beschreibungen über den langfristigen Schutzstatus und das nachhaltige Management zum nominierten Welterbe notwendig, ohne die eine Eintragung in die begehrte Liste nicht erfolgversprechend ist.

Die Bayerische Schlösserverwaltung hat in Zusammenarbeit mit Fachleuten und den zuständigen Kommunen die umfangreichen wissenschaftlichen Begründungen zum außergewöhnlichen universellen Wert, die von der UNESCO geforderten Schutzziele sowie die Gutachten und Nachweise zum Welterbeantrag Königsschlösser Ludwigs II. erarbeitet. Ein erster Einblick in den Verfahrenstand und die Begründungen für die UNESCO-Welterbeliste bietet diese Homepage, die künftig aktualisiert und erweitert werden soll.