Die beiden 17-jährigen Zwillingsbrüder, deren Roller von einer Polizeistreife der Donauwörther Inspektion am vergangenen Mittwochabend im Stadtgebiet Monheim sichergestellt wurden, hatten an den Zweirädern mehr manipuliert, als zunächst angenommen. Eine gerichtsverwertbare Geschwindigkeitsprüfung mittels technischem Rollenprüfstand am gestrigen 20.04.2020 ergab eine tatsächliche Höchstgeschwindigkeit des als „45-er Roller“ registrierten Gefährts von über 125 km/h. Die exakte Geschwindigkeit war aufgrund Begrenzung des Prüfstandes auf 125 km/h nicht mehr messbar. Gesetzlich erlaubt wäre lediglich eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gewesen. Der Bruder des jungen Mannes brachte es mit seinem Roller auf 102 km/h – ebenfalls bei erlaubten 45. Die bereits erfolgten Strafanzeigen, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen die Zulassungsverordnung, wurden dementsprechend ergänzt. Anzumerken bleibt, dass sämtliche sicherheitsrelevanten Fahrzeugteile wie Bremsen, Fahrwerk, Achsen, Bereifung etc. auch nur für eine Geschwindigkeit von deutlich unter 50 km/h geprüft waren.