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Memmingen: Bauantrag für Minarett erneut abgelehnt

Memmingen
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Der Bauantrag der Türkisch Islamischen Gemeinde Memmingen für den Bau eines Minaretts neben der Moschee in der Schlachthofstraße wurde nach der Ablehnung im Bauausschuss nun im Plenum erneut diskutiert. Uwe Weißfloch, Leiter des Stadtplanungsamts, hat vor den fünf ersten Tagesordnungspunkten der Sitzung die rechtlichen Abwägungen des Baurechts aufgezeigt. So wäre zum Beispiel ein alternativer Verfahrensschritt gewesen, für das Areal einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit wäre es möglich gewesen, die Gebäudehöhen in diesem Bereich städtebaulich entsprechend dem vorherrschenden Gebietscharakter zu begrenzen. Weißfloch erläuterte ebenfalls, dass gegen das Bauvorhaben planungsrechtlich zurzeit keine Einwände vorlägen.
Bei der Abstimmung für einen Bebauungsplan stimmten nur elf Personen dafür, 29 Personen dagegen. Somit wird es keinen Bebauungsplan und auch keine damit einhergehende Veränderungssperre oder eine mögliche Höhenbegrenzung für das Areal geben. Bei der finalen Abstimmung zum Bauantrag des Minaretts gab es einen Stimmengleichstand. 20 Personen stimmten dafür, 20 Personen dagegen: somit gilt der Antrag laut Gemeinderecht als abgelehnt.
Die Türkisch Islamische Gemeinde Memmingen beantragte, auf einem bestehenden Fundament an der Moschee in der Schlachthofstraße ein 24 Meter hohes Minarett zu errichten. Im Rahmen der Betriebsbeschreibung ist festgeschrieben, dass es sich bei dem Minarett um ein rein baulich religiöses Symbol handle, es sei keine Lautsprechereinrichtung vorgesehen.
Da das Bauvorhaben in einem so genannten „unbeplanten Innenbereich“ liege, sei zu beurteilen, ob sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfüge und dies sei hier der Fall. Die überwiegend gewerblich geprägte Umgebung, die Maße der Bebauung, Nutzung und Bauweise sprächen nicht gegen eine Genehmigung. Auch das Gebot der Rücksichtnahme werde aufgrund der sehr schlanken Erscheinung des Turms nicht verletzt.
Oberbürgermeister Jan Rothenbacher wird nun zusammen mit der Bauverwaltung Gespräche mit der Regierung von Schwaben sowie der Bauherrschaft führen, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.