Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Wichtige Informationen über Antragsberechtigung, Höhe der Soforthilfen, Verfahren sowie das Antragsformular zum Download finden sich auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie der Regierung von Schwaben.
Örtlich zuständige Vollzugsbehörden für die Bearbeitung der Anträge sind die Landeshauptstadt München für das Stadtgebiet sowie außerhalb Münchens die jeweiligen Bezirksregierungen.
Beim zuständigen Sachgebiet der Regierung von Schwaben wird bereits mit massiv verstärktem Personaleinsatz an den Anträgen gearbeitet.
Um die Wartezeit auf die Entscheidungen auf ein Minimum zu begrenzen appelliert die Regierung an die Antragsteller von Nachfragen über die geschaltete Hotline abzusehen. Die Regierung bittet unter Hinweis auf die hohen Fallzahlen außerdem um Verständnis, dass Eingangsbestätigungen zu den Anträgen bis auf Weiteres weder per Post noch per Mail versandt werden.
Dabei werden die Hilfen für Kleinbetriebe auf die mittlerweile vom Bund beschlossenen Summer aufgestockt.