Der Bund Naturschutz (BN) kritisiert Überlegungen für zwei neue Wasserkraftwerke im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen. Der Umweltverband kündigte am Montag in Oberstdorf an, gegebenenfalls mit allen rechtlichen Mitteln Baumaßnahmen an den Quellbächen der Iller verhindern zu wollen. Die Zuflüsse in dem Gebiet seien bislang in einem sehr guten ökologischen Zustand. Das gebe es nur noch an zwei Stellen im Freistaat.
Bereits vor zwei Monaten war bekannt geworden, dass mehr als zehn Jahre alte Pläne für ein Kraftwerk im Stillachtal wieder aufgegriffen werden. Die Marktgemeinde Oberstdorf begründet das Projekt damit, dass im Zuge der aktuellen Energiekrise der Ausbau der erneuerbaren
Energien noch einmal einen höheren Stellenwert bekommen habe. Das geplante Wasserkraftwerk könnte rund zehn Prozent des Oberstdorfer Strombedarfs decken, berichte eine Sprecherin der Kommune.
Laut BN wurde zuletzt aber auch ein weiteres, ebenfalls bereits vor mehreren Jahren schon geplantes und damals nicht verwirklichtes Wasserkraftwerk wieder in Angriff genommen. Dieses Kraftwerk soll nur wenige Kilometer entfernt an der Trettach entstehen und sei bereits Gegenstand eines Klageverfahrens gewesen. Das Verfahren sei damals aber ohne Urteil beendet worden, erklärte BN-Sprecher Thomas Frey.
Naturschützer sehen einen weiteren Ausbau von Wasserkraft generell kritisch, wenngleich die Technik unter die erneuerbaren Energien fällt. Der BN sieht hingegen in Solarkraft und Windenergie Möglichkeiten für eine zusätzliche Stromproduktion.
«Die Iller-Quellbäche sind einzigartige Naturjuwelen von deutschlandweiter Bedeutung», sagte der BN-Vorsitzende Richard Mergner. «Sie müssen genauso geschützt werden wie bedeutende Kulturdenkmäler wie das Schloss Neuschwanstein oder die Wieskirche.»
Die geplanten Wasserkraftwerke liegen in unmittelbarer Nähe zum Rappenalpbach, der vor wenigen Monaten durch einen illegalen Ausbau in den Schlagzeilen war. Eine Alpgenossenschaft hatte die Bauarbeiten vorgenommen, macht aber dafür das Landratsamt Oberallgäu verantwortlich, weil die Behörde per Aktennotiz gewisse Arbeiten erlaubt hatte. Die Kreisbehörde hingegen wirft der Genossenschaft vor, wesentlich umfangreicher als vereinbart, den Wildbach ausgebaggert zu haben.