Bewerbungen sind bis zum 24. März 2023 möglich
Auch im Jahr 2023 haben bayerische Unternehmen wieder die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Wettbewerbs um die Auszeichnung BAYERNS BEST 50 zu bewerben. Auf diese Weise will das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nicht nur mittelständische Unternehmen mit besonders dynamischem Wachstum auszeichnen, sondern auch dazu beitragen, unternehmerisches Denken und Mut zur Existenzgründung zu fördern. Unter allen Einsendungen, die bis spätestens Freitag, 24. März 2023, eingehen, werden überdies zwei Sonderpreise für überdurchschnittliches Ausbildungsengagement vergeben und es wird die „Bayerische Unternehmerin des Jahres“ gekürt, um für eine stärkere Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen zu werben. Detaillierte Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Interessierte online unter www.bb50.de. Unternehmen aus dem Landkreis Augsburg, die sich von der Wirtschaftsförderung des Landkreises bei der Teilnahme unterstützen lassen möchten, können sich per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@LRA-a.bayern.de wenden.