Verkauf von Pyrotechnik heuer verboten – Auch Reste aus dem Vorjahr dürfen in der Altstadt nicht abgebrannt werden – Ausgangssperre beachten
Der Verkauf von Pyrotechnik der Kategorie F2 vor Silvester ist in diesem Jahr Corona bedingt verboten. Trotzdem haben manche vielleicht noch Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr aufgehoben. Zum Schutz unserer historischen Gebäude ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern in der Memminger Altstadt an Silvester und Neujahr – wie in anderen Jahren auch – verboten. Dazu hat die Stadt Memmingen eine Allgemeinverfügung erlassen, bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder. Auch in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sind Raketen gesetzlich verboten.
Heuer besteht an Silvester und Neujahr zudem ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen. Wichtig ist zudem, die Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr zu beachten. Nach 21 Uhr ist das Zünden von Feuerwerkskörpern nur auf Privatgrundstücken (z. B. im eigenen Garten) erlaubt. In Memmingen gilt für die Altstadt ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2. Dies bedeutet, dass in der Altstadt auch auf Privatgrundstücken keine Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abgebrannt werden dürfen.
Feuerwerkskörper der Kategorie F1, das sogenannte „Jugendfeuerwerk“ oder „Tischfeuerwerk“ wie Knallerbsen oder Wunderkerzen, darf auch in diesem Jahr jede und jeder ab zwölf Jahren kaufen und abbrennen.