Start Coronavirus Aktuell Bayerisch Schwaben: Silvester mit Feuerwerk und Ausgangssperre

Bayerisch Schwaben: Silvester mit Feuerwerk und Ausgangssperre

Wie darf ich nun an Silvester feiern? RADIO SCHWABEN erklärt kurz, wie wir das neue Jahr beginnen (dürfen).

Ausgangsperre an Silvester

Dieses Jahr sollte man eine lange Silvesterparty einplanen, denn die Ausgangsperre gilt auch vom 31.12.2020 auf den 01.01.2021 von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Ab 5 Uhr können dann die Gäste wieder nach Hause (laufen). Oder man bietet einen Übernachtungsplatz an, wenn die Party früher beendet wird.

Mit wie vielen Menschen darf ich feiern?

Es dürfen sich maximal fünf Personen (ab 14 Jahren) aus zwei Haushalten zum Feiern treffen, Kinder werden nicht mitgezählt.

Kann ich mein Feuerwerk abschießen?

Im eigenen Garten darf geböllert werden, auch in Augsburg (Verbot von Gericht gekippt). Auf Straßen und öffentlichen Plätzen besteht allerdings ein Böllerverbot, die Verwendung von Pyrotechnik ist dort nicht erlaubt. Deshalb bekommt man dieses Jahr in den Geschäften auch keine Raketen und Kracher, auch wenn diese in Prospekten von Discountern bereits angekündigt wurden (nach der Veröffentlichung der Werbeflyer wurde das Böllerverbot ausgesprochen).

Alkohol ist im Freien verboten

Anstoßen im Freien ist in diesem Jahr nicht erlaubt, in Bayern gilt ein generelles Alkoholverbot. Wir haben nachgefragt, ob das auch auf den heimischen Garten zutrifft. Das Bayerische Innenministerium hat darauf geantwortet: „Der Konsum von Alkohol ist in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel untersagt. Ein Gläschen im heimischen Garten oder auf dem Balkon ist jedoch erlaubt“.