Nach intensiver juristischer Prüfung beantragt die Stadt Augsburg beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung. Geklärt werden soll, ob es sich bei dieser Zusammenkunft tatsächlich um eine Versammlung handelt. Die Entscheidung über die Einlegung von Rechtsmitteln ist eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung und nicht der Beschlusskompetenz des Stadtrats zugewiesen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte in seiner Entscheidung vom 10. November 2020 festgestellt, dass es sich nach seiner Auffassung beim „Klimacamp“ auf dem Fischmarkt im rechtlichen Sinn um eine Versammlung handelt.
OB Eva Weber: „Klimaschutz ist vor allem sehr dringlich“
Nicht in Frage stellt die Stadt Augsburg die Tatsache, dass für den Klimaschutz wichtige Meilensteine gesetzt und auch erreicht werden müssen. „Wir sind uns bei der Stadt alle einig und es steht überhaupt nicht zur Debatte: Der Klimaschutz ist wichtig und vor allem auch sehr dringlich“, so Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU). „Den Antrag auf Zulassung der Berufung stellen wir, weil wir Grundsatzfragen des Versammlungsrechts berührt sehen und nicht, weil die Stadt das Thema Klima hinten anstellt, denn das Gegenteil ist der Fall. Die Versammlung auf dem Fischmarkt wird in der Stadtgesellschaft unterschiedlich wahrgenommen und bewertet. Als Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg möchte ich daher rechtlich klären lassen, ob unbefristetes Campieren auf öffentlichen Plätzen unter den durch das Grundgesetz geschützten Versammlungsbegriff fällt – auch, um mit eventuellen und zukünftigen Versammlungen anderer Interessensgruppen umgehen zu können, die eine ähnliche Form wählen möchten“, erklärt Weber.
Maßnahmen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Der Klimaschutz ist für die Stadt Augsburg ein zentrales Anliegen. Der von der Stadt Augsburg eingerichtete Klimabeirat wird Mitte Dezember Empfehlungen für die weitere Klimaschutzarbeit in Augsburg vorstellen. Diese Empfehlungen werden dann den städtischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Parallel dazu arbeitet die Stadt Augsburg an Sofortprogrammen, die nach Beschlussfassung umgesetzt werden. Dazu Reiner Erben, Referent für Nachhaltigkeit, Umwelt, Klima und Gesundheit: „Klar ist, dass die derzeit geltenden Klimaneutralitätsbeschlüsse auch im Hinblick auf das inzwischen verabschiedete bayerische Klimaschutzgesetz verschärft werden müssen. Ferner werden bereits alle Beschlüsse im Stadtrat auf deren Wirkung auf den Klimaschutz überprüft und gleichzeitig die Umsetzbarkeit mitgedacht. Doch neben großen Beschlüssen sind es auch kleinere, die direkt und unmittelbar dem Klimaschutz und der Nachhaltigkeit dienen, wie beispielsweise die Einführung eines Lastenradmietsystems zum Transport von Waren in der Innenstadt, durch das die CO2 Belastung sinken soll.“
Sicherung von Wirtschaft und Lebensqualität
Nur etwa 30 Prozent der in Augsburg anfallenden CO2-Emissionen können vor Ort beeinflusst werden. „Wir werden beim Klimaschutz nicht lockerlassen und möchten auch alle Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen dazu ermutigen, dieses Thema mitzudenken und sich aktiv einzubringen“, erläutert die Oberbürgermeisterin. „Dafür werden wir im Rahmen des Projekts „Blue City Augsburg“ verschiedene Formate und Möglichkeiten zur direkten Beteiligung anbieten. Blue City Augsburg steht für eine klimafreundliche Stadt, in der der nachhaltige Umgang sowie die Nutzung von Energie und Ressourcen unser Wohlergehen, unsere Wirtschaft und unsere Lebensqualität sichern.“, so die Oberbürgermeisterin.