Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Samuel Essende im
Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „einer
Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen
sportwidrigen Handlung“ mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt.
Im Heimspiel gegen den 1. FSV Mainz 05 (2:3) wurde Essende nach einem On Field-Review von
Schiedsrichter Sören Storks in der 67. Minute des Feldes verwiesen. Der DFB-Kontrollausschuss
berücksichtigt in seinem Strafmaß, dass vor Essendes Fehlverhalten eine sportwidrige Handlung
durch den Mainzer Gegenspieler Dominik Kohr begangen worden ist.
Der FCA hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. Folglich wird der Angreifer den Rot-
Grün-Weißen in den kommenden Bundesliga-Partien bei RasenBallsport Leipzig (Samstag, 28.
September, 15.30 Uhr) und gegen Borussia Mönchengladbach (Freitag, 4. Oktober, 20.30 Uhr) fehlen.
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