Neben Berichten zu den Zugausfällen beim Schneechaos im Dezember 2023 durch die Geschäftsführerin der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG), Bärbel Fuchs sowie des Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für den Freistaat Bayern, Klaus-Dieter Josel im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr im Bayerischen Landtag stand ein Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ auf der Tagesordnung. Mit „Potenziale möglicher Bahnhalte im Zuge des Projekts Ulm-Augsburg untersuchen“ forderten die Fraktionsmitglieder die Staatsregierung auf, dem Landtag über mögliche Haltepunkte im Zuge des Bahnprojekts Ulm – Augsburg zu berichten. Dabei sind insbesondere die Zu- und Ausstiegsmöglichkeiten bei Zusmarshausen und Bubesheim (Landkreis Günzburg) im Falle einer entsprechenden Trassenführung zu betrachten. Der Wunsch der Bevölkerung nach einem Bahnhof bei Zusmarshausen ließe sich ebenso nachvollziehen wie der einer Zustiegsmöglichkeit bei Bubesheim, hieß es weiter in der Sitzungsmappe des Landtages.
Über den Mehrwert solcher Bahnhöfe sollte eine verlässliche Datenlage vorliegen, die sich über eine sogenannte Potenzialanalyse herstellen ließe. Leider ist diese Untersuchung nicht Teil des Projektauftrags bei DB-Netze. Einzig die Bayerische Eisenbahngesellschaft, die den Schienenpersonennahverkehr in Bayern im Auftrag des Freistaates plant, finanziert und kontrolliert, kann eine Potenzialanalyse durchführen und damit zum Projektfortschritt beitragen, schreiben die Antragsteller. Berichterstatter war der Abgeordnete Dr. Markus Büchler.
Mit Interesse verfolgten Bürgermeister Bernhard Uhl und der ehemalige Abgeordnete und verkehrspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion, Eberhard Rotter die Debatte des Ausschusses im Südbau des Landtages. Für den Antrag stimmten letztlich nur 4 Abgeordnete von 18 Ausschussmitgliedern. Dafür wurde aber von den Regierungsfraktionen unter Ziff. III, Nr. 04 ein weiterer Antrag zur Beratung eingebracht.
Der Abgeordnete und ehemalige Bürgermeister von Altusried, Joachim Konrad (CSU) formulierte zu diesem Antrag, dass die Berichterstattung eine Willensbekundung der jeweiligen Gemeinden voraussetze, die sich entlang der Trassen befinden. Diese Willensbekundung kann sowohl vor als auch nach der Festlegung der endgültigen Trasse abgegeben werden. Das Bahnprojekt Ulm–Augsburg befinde sich derzeit im Raumordnungsverfahren, in dem vier mögliche Trassenvarianten untersucht werden. Einige Gemeinden haben den Wunsch geäußert, zusätzliche Haltestellen entlang der potenziellen Trasse zu prüfen. Die Einbeziehung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinden entlang der potenziellen Trassen wäre ein wichtiger Bestandteil des Bahnprojekts. „Eine Prüfung möglicher Haltepunkte könnte den ÖPNV stärken und zur Akzeptanz des Bahnprojekts beitragen“ fügt MdL Konrad hinzu, der auch Berichterstatter dieses Tagesordnungspunktes war.
Er führte weiter aus, dass die notwendige Willensbekundung nur aus Zusmarshausen und dem Landkreis Augsburg vorliegt. Solange noch keine Beschlüsse gefasst worden sind, ist eine Potenzialuntersuchung nicht möglich. Für Zusmarshausen sagte er, dass die BEG mit der Untersuchung bereits begonnen hat. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Bürgermeister Bernhard Uhl sagte nach der Sitzung:
„Mit der Beschlussfassung zur Willensbekundung im Marktgemeinderat Zusmarshausen und im Kreistag Augsburg haben wir die Voraussetzungen für die Prüfung der Potenziale eines möglichen Regionalhaltes frühzeitig geschaffen. Das war genau richtig!“ Dies bestätigte der für das politische Prozessmanagement zwischen der Stadt und dem Landkreis Augsburg sowie den Landkreisen Neu-Ulm und Günzburg zuständige Koordinator Eberhard Rotter und ergänzte, dass mit einem Regionalhalt eine Teilregion des Landkreises Augsburg erschlossen würde, die bisher abseits der Schiene gelegen ist.
Durch die Zusage einer Anschubfinanzierung von Landrat Martin Sailer hat die Potenzial-Abschätzung zusätzliche Bearbeitungs-Geschwindigkeit bekommen.
Zwischenzeitlich liegt der Fragebogen der BEG zur Potenzial-Abschätzung, nicht Analyse, im Rathaus Zusmarshausen vor. Dazu wird Bernhard Uhl externe Expertise und Informationen bei vergleichbaren Haltepunkten, wie z.B. der Bahnhof in Merklingen einholen, wo vergleichbare Voraussetzungen wie in Zusmarshausen vorlagen und der 2022 fertiggestellt wurde.
Daneben ist eine Abstimmung mit dem Landrat notwendig.
Der Vorschlag des Bürgermeisters zu einer Formulierung, dass die Staatsregierung angewiesen werden sollte, die Einrichtung des Regionalhaltes gleich per Beschluss des Bayerischen Landtages festzuschreiben, gelang nicht. Uhl hat zwischenzeitlich Kontakt zu einem Bürgermeister aus der Lüneburger Heide und übersandte an MdL Konrad den Schriftverkehr eines durchaus vergleichbaren Sachverhaltes. Dort wurde die niedersächsische Landesregierung vom Landtag aufgefordert, an einer Bahnstrecke den Lärmschutz über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus bauen zu müssen.
Zum aktuellen Sachstand informiert der Bürgermeister die Bevölkerung in Zusmarshausen mit einer Panoramaseite in der nächsten Ausgabe des gemeindlichen Marktboten.
Bild: Markt Zusmarshausen