Start Coronavirus Aktuell Welche Regeln gelten in Biergärten und den Außenbereichen der Gastronomie?

Welche Regeln gelten in Biergärten und den Außenbereichen der Gastronomie?

Bild: Christian Kruppe

Darauf haben viele Gäste und Betreiber von Gastronomiebetrieben gewartet: Am 18. Mai dürfen sie auch in Bayern wieder die Außenbereiche und Biergärten öffnen. Ab dem 25. Mai dürfen dann alle Restaurants wieder aufsperren. Allerdings gelten dafür bestimmte Auflagen und die Gäste fragen sich schon jetzt wie der Biergartenbesuch oder Restaurantbesuch dann aussehen wird? RADIO SCHWABEN hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Gilt die Maskenpflicht auch in Restaurant und Biergärten ?

Ja, für die Bedienungen, Kellner und das Küchenpersonal gilt eine generelle Maskenpflicht während der Arbeitszeit.

Gäste müssen ihre Masken nur beim Betreten des Lokals oder des Biergartens sowie auf dem Weg von und zur Toilette tragen. Am Tisch darf die Maske abgenommen werden. Wie sollte man sonst auch essen und trinken….

Bis wie viel Uhr dürfen Biergärten und Restaurants in Bayern öffnen?

Zu Beginn wird es in Bayern verkürzte Öffnungszeiten für das Restaurant und den Biergarten geben. Die Außengastronomie und die Biergärten dürfen ab dem 18. Mai wieder öffnen und dann bis 20 Uhr Gäste bewirten.

Eine Woche später, ab dem 25. Mai, dürfen die Restaurants auch ihre Innenbereiche wieder öffnen, hier dann aber täglich nur bis 22 Uhr

Wie kann im Restaurant oder Biergarten der Abstand eingehalten werden?

Die Gästeanzahl, die gleichzeitig in einem Restaurant oder Biergarten sein darf, wird stark begrenzt. Denkbar ist, dass einige Restaurants und Biergärten nur mit vorheriger Reservierung Gäste bewirten.

Außerdem müssen die Tische so gestellt werden, dass es einen Mindestabstand zwischen den Tischen gibt. Die Anzahl der Personen, die an einem Tisch sitzen dürfen, ist begrenzt. Genauere Details sollen aber noch beschlossen werden.

Da viele Gaststättenbetreibern mit diesen Auflagen nicht zufrieden sind wurde erst letzte Woche wieder dagegen protestiert. Sie befürchten nicht einmal die Fixkosten erwirtschaften zu können, wenn so wenig Gäste bewirtet werden können. Von daher bleibt es spannend, ob und wie die Auflagen eventuell noch angepasst werden.