Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle am Dienstagvormittag stellten die Beamten der Grenzpolizeigruppe Memmingen zunächst einen alkoholisierten Fahrzeugführer fest. Der vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,1 Promille, außerdem verlief ein Drogenvortest positiv auf Kokain. Deshalb wurde eine gerichtsverwertbare Blutentnahme angeordnet. Im weiteren Verlauf stellte sich zudem heraus, dass der 25-jährige Mann nicht im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis war und für das Fahrzeug, das er nutzte, weder eine Versicherung noch eine Zulassung bestand. Die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichen waren für ein anderes Fahrzeug bestimmt. Wie der 25-Jährige an diese Kennzeichen gelangte, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Da der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, ordnete die zuständige Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgrund von Fluchtgefahr die vorläufige Festnahme an. Die Vorführung erfolgte am Mittwochnachmittag beim Amtsgericht Memmingen. Hier ordnete die zuständige Richterin Untersuchungshaft an. Die Grenzpolizeigruppe Memmingen ermittelt nun unter anderem wegen Trunkenheit im Verkehr, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.