Der Augsburger Stadtrat bekennt sich klar zum Ausbau der Bahnstrecke Ulm-Augsburg und hat in seiner Sitzung am 17. Mai die „Resolution für die Realisierung des Bahnprojektes Ulm-Augsburg“ verabschiedet. Die Resolution als gemeinsame Erklärung der Stadt Augsburg sowie der Landkreise Augsburg, Günzburg und Neu-Ulm vom 17. Januar 2022 wurde dabei um die Kernforderungen aus der Bahnkonferenz am 30. Januar 2023 ergänzt.
Wesentliche Forderungen aus der Bahnkonferenz
- Ausreichende infrastrukturelle Kapazitäten in den Knoten Ulm/Neu-Ulm und Augsburg. Der Bedarf soll durch die beauftragten Fahrplanstudien ermittelt werden.
- Lärmschutz an der Bestandstrasse.
- Barrierefreier Ausbau der Bahnhaltepunkte an der Bestandstrasse.
- Realisierung eines vollständigen S-Bahn ähnlichen Regio-Schienen-Taktes Augsburg mit dieser zusätzlichen Infrastruktur (in großen Teilen bereits vorhanden).
- Zusätzliche Bahnhaltepunkte u.a. Augsburg-Hirblingerstraße – der Bedarf wurde bereits seitens der Stadt Augsburg beim Freistaat Bayern angemeldet. Dies ggf. auch auf einer möglichen
Neubaustrecke – sofern eine solche zum Zuge kommen sollte, der Bedarf ermittelt ist und die Verkehrsleistungen durch den Freistaat Bayern als Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV) auch bestellt würden.OB Eva Weber: „Stehen geschlossen hinter Bahnprojekt“
„Die Region steht geschlossen hinter dem Bahnprojekt Ulm-Augsburg und wirkt konstruktiv an den Lösungen für eine optimale Realisierung dieser so bedeutenden Schieneninfrastruktur mit“, erklärt Eva Weber, Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg.Wirtschaftsreferent Dr. Hübschle: „Forderungen werden erfüllt“
„Die von Bund und Deutscher Bahn AG angekündigte Sanierung der Bestandsstrecke ab dem Jahr 2030 wird viele Forderungen aus der Region erfüllen und damit eine noch breitere Akzeptanz des Bahnprojektes bewirken“, erklärte Dr. Wolfgang Hübschle, Wirtschaftsreferent der Stadt Augsburg. Der integrale Taktfahrplan „Deutschlandtakt“ steht in engem Zusammenhang mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und dem Schienenpersonenfernverkehr (SPFV). Alle diese Verkehre bedingen sich gegenseitig und machen die Schiene verlässlicher und damit attraktiver. Dafür wird eine entsprechende Infrastruktur auf der Strecke und in den Knoten benötigt.