Das geplante teilstationäre Hospiz „Brückenhaus“ für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im schwäbischen Stadtbergen erhält eine Förderung in Höhe von 880.000 Euro. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach am Dienstag anlässlich der Ausstellung eines Förderbescheids hingewiesen.
Die Ministerin betonte: „Dass Kinder und Jugendliche mit einer lebensverkürzenden Erkrankung sowie ihre Familien bestmöglich unterstützt, begleitet und versorgt werden, ist mir ein Herzensanliegen und darüber hinaus elementarer Bestandteil bayerischer Gesundheitspolitik. Mit 880.000 Euro fördern wir unter anderem acht Pflegeplätze im künftigen teilstationären Hospiz ‚Brückenhaus‘.“
Gerlach ergänzte: „Das ‚Brückenhaus‘ wird lebensverkürzend erkrankten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine wohnortnahe Unterstützung bieten. Diese Hilfe wird von der Diagnosestellung bis zum Lebensende reichen. Zudem wird die Einrichtung für eine regelmäßige oder vorübergehende Entlastung und Erholung der gesamten Familie sorgen. Das Angebot wird dazu beitragen, dass die Betroffenen jugendgerechte Angebote in Anspruch nehmen und ein altersangemessenes Leben bis zum Schluss führen können.“
Der geplante Neubau des teilstationären Hospizes für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist als Anbau an einen bestehenden Teil des Therapiezentrums geplant. Neben geräumigen Einbettzimmern sollen unter anderem Gemeinschaftsräume, Therapie- und Kreativräume sowie ein Meditationsgarten entstehen. Die Einrichtung wird außerdem auf die Mitaufnahme der Familienangehörigen in Form von zwei komplett ausgestatteten und von den Alltags-Routinen des Kinderhospizes unabhängigen Familienappartements ausgerichtet sein. Antragsteller ist die Stiftung Bunter Kreis. Träger wird die Bunter Kreis Nachsorge gGmbH – eine Einrichtung der Stiftung Bunter Kreis – sein.
Gefördert werden die acht Pflegeplätze im Rahmen einer Einzelmaßnahme über das Förderprogramm „PflegesoNah“ mit 800.000 Euro. Die Ausstattung der Teeküche, des Ess- und Wohnraums sowie des Therapielagers wird mit 80.000 Euro als Investitionskostenzuschuss gefördert.
Das Förderprogramm „PflegesoNah“ wurde in diesem Jahr aktualisiert und bis zum Jahr 2028 verlängert. Beim Bayerischen Landesamt für Pflege ist die Umsetzung dieses wichtigen Förderprogramms angesiedelt. Mit Hilfe der Investitionskostenförderung sollen die stationäre Pflege und – verbunden mit einer Ausweitung in den sozialen Nahraum – auch die häusliche Pflege wohnortnah gestärkt werden. Durch die staatlichen Mittel können Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze, aber auch Dauerpflegeplätze sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten gefördert werden. Seit dem Förderjahr 2023 ist zusätzlich eine Förderung von Plätzen der Verhinderungspflege und palliativen Pflege möglich.
Gerlach erklärte: „Mit unserem Förderprogramm ‚Pflege im sozialen Nahraum‘ unterstützt der Freistaat Bayern die Schaffung neuer oder umgebauter Pflegeplätze – mit sehr großem Erfolg. In den fünf Förderjahren konnten mit rund 344 Millionen Euro fast 7.300 Pflegeplätze gefördert werden.“
Weitere Informationen rund um die Förderrichtlinie finden Interessierte im Internet auf der Website des Landesamts für Pflege unter www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie/.