Die hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen macht deutlich, dass die vom Coronavirus ausgehenden Gefahren weiter ernst und die Lage wieder wachsend besorgniserregend sind. Für Deutschland und Bayern sind die kommenden Wochen entscheidend. Es muss gelingen, den seit Ende August erkennbaren Trend schnellstmöglich wieder zu stoppen.
Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu schützen ist oberstes Gebot. Insbesondere Risikogruppen haben Anspruch auf bestmöglichen Schutz und Solidarität der gesamten Bevölkerung. Eine Überforderung unseres Gesundheitssystems darf gerade im Vorfeld des Winters und der jahreszeitlichen typischen sonstigen Erkrankungen nicht riskiert werden. Der Ministerrat appelliert mit Nachdruck an alle Bürgerinnen und Bürger, die allgemeinen Schutzregeln konsequent zu befolgen. Hierzu gehören die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, die Hygieneregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Hinzu kommt das ausreichende Lüften insbesondere beim Aufenthalt von mehreren Personen in geschlossenen Räumen. Der Ministerrat empfiehlt ausdrücklich, eine Mund-Nasen-Bedeckung überall zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann – und zwar auch dann, wenn dazu keine ausdrückliche Verpflichtung besteht. Laufende Infektionsketten können nur gebrochen werden, wenn die Behörden zuverlässig auch über die nötigen Kontaktdaten verfügen, um Betroffene ansprechen, warnen und testen zu können. Der Ministerrat bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich darum, auch im eigenen Interesse geforderte Kontaktdaten korrekt, vollständig und lesbar anzugeben. Aufgrund der weltweiten Forschungsanstrengungen sind das Wissen um das Virus, seine Verbreitungswege und wirksame Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionsketten erfreulicherweise gewachsen. Gewachsen ist in gleichem Maße die Herausforderung, auch die geschwächte Wirtschaft keinen unzumutbaren Belastungen mehr auszusetzen. Ein allgemeiner Lockdown wie im Frühjahr 2020 kann und muss daher vermieden werden. Insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen müssen weiter geöffnet bleiben. Das ist nur möglich unter zwei Voraussetzungen: Präzise gesteuerte Maßnahmen einerseits und ihre erneut disziplinierte Befolgung durch die gesamte Bevölkerung andererseits. Bayern ist im Frühjahr in einem gemeinsamen Kraftakt gut durch die erste Welle gekommen. Das muss erneut bewiesen werden. Bayern muss nun mit Entschlossenheit handeln. Die Bayerische Staatsregierung beschließt daher folgende Maßnahmen: 1. Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 35 • Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz. 2. Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 50 • Es wird eine Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot. Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren. 3. Verlängerung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung |
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