Start Nachrichten Schwaben: DGB spricht sich gegen Sonntagsöffnungen aus

Schwaben: DGB spricht sich gegen Sonntagsöffnungen aus

„Alter Wein neu verpackt“, so kommentiert die schwäbische DGB-Regionsgeschäftsführerin Silke Klos-Pöllinger die Forderung der IHK Schwaben an die bayerische Staatsregierung, mehr Sonntagsöffnungen zuzulassen. „Abgesehen davon, dass der Sonntag als arbeitsfreier Tag ein Familientag ist und kein Einkaufstag, bringt dies dem Handel nichts, steigert nur die Kosten, die dann woanders wieder reingeholt werden müssen, verlagert nur den Umsatz und belastet vor allem die überwiegend weiblichen Beschäftigten und ihre Familien unnötig. Wenn viele Menschen gerade wegen Corona weniger Geld zum Einkaufen haben oder keine Lust dazu haben, weil sie eine Maske tragen müssen, dann wird sie auch eine Sonntagsöffnung ohne einen gesetzlich vorgeschriebenen begleitenden Anlass wie bei Marktsonntagen nicht in die Läden treiben.“ Die schwäbische IHK sei nicht die erste, die diesen Vorstoß vornehme beziehungsweise jetzt wiederhole, aber auf Granit stoße: „Bisher hat die bayerische Staatsregierung auch die Bedenken der kirchlichen Arbeitnehmerorganisationen ernst genommen, die gemeinsam mit Gewerkschaften in ‚Allianzen für den freien Sonntag‘ den anlasslosen Sonntagsschutz verteidigen – so antwortete Staatsministerin Trautner im Juli auf einen offenen Brief mittelfränkischer Kommunalpolitiker, dass auch nach ihrer Überzeugung anlasslose verkaufsoffene Sonntage kein taugliches Instrument zur Unterstützung des Einzelhandels sind und sie nur eine Verlagerung des Umsatzes befürchtet. Auch Staatskanzleichef Florian Herrmann stellte klar, dass am Schutz des Sonntags nicht gerüttelt werde. Eine Diskussion vor dem Hintergrund der Corona-Krise bezeichnete er als unredlich“, erläutert Silke Klos-Pöllinger weiter. „Wir gehen davon aus, dass die Staatsregierung bei ihrer bisherigen Meinung bleibt. Der Sonntag ist nicht umsonst gesetzlich geschützt und Arbeit nur bei besonderem öffentlichem Interesse erlaubt. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2017 festgestellt, dass das allgemeine Shopping-Interesse potentieller Kunden, aber auch das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber eine Sonntagsöffnung nicht rechtfertigen kann. Um den Einzelhandel zu stärken muss man sich mehr einfallen lassen, als alten Wein neu zu verpacken – genügend Konzepte, auch von der für den Handel zuständigen Gewerkschaft ver.di, gibt es“, so Silke Klos-Pöllinger abschließend.