Über die Gültigkeit der von örtlichen Wahlausschüssen zurückgewiesenen Wahlvorschläge entscheidet auf Antrag des Wahlvorschlagträgers der bei den Bezirksregierungen gebildete Beschwerdeausschuss. Der Beschwerdeausschuss bei der Regierung von Schwaben für die Allgemeinen Gemeinde-und Landkreiswahlen am 15. März 2020 tritt am
Montag, 17. Februar 2020
9.00 Uhr
im Rokokosaal der Regierung von Schwaben
Augsburg, Fronhof 10
zusammen.
Den Vorsitz des Beschwerdeausschusses führt der Leiter des Bereichs „Sicherheit, Kommunales, Soziales“ bei der Regierung von Schwaben, Abteilungsdirektor Peter Roos. Weitere Mitglieder sind eine Richterin am Verwaltungsgericht Augsburg sowie ein Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München.
Der Beschwerdeausschuss befasst sich auf Antrag der betroffenen Parteien oder Wählergruppen mit der Gültigkeit von Wahlvorschlägen für die Wahl von Landräten, Bürgermeistern, Kreisräten und Gemeinderatsmitgliedern, die zuvor von einem Gemeinde- bzw. Landkreiswahlausschuss ganz oder teilweise für ungültig erklärt worden sind. Die Beschlüsse der örtlichen Wahlausschüsse können vor der Wahl nur vom Beschwerdeausschuss nachgeprüft werden. Eine weitere Prüfung wäre nur im Rahmen einer Wahlanfechtung oder Überprüfung der Wahl möglich.
Die Sitzung des Beschwerdeausschusses ist öffentlich.