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Region: NGG fordert Mindest-Kurzarbeitergeld

Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels im Kreis Augsburg macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro im Monat. Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. Damals meldeten 204 gastgewerbliche Betriebe im Kreis Augsburg Kurzarbeit an – das sind 66 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis. Damals meldeten 113 Gastgewerbliche Betriebe in Kempten Kurzarbeit an – das sind 72 Prozent aller Betriebe der Branche in der Stadt. Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 685. Auch in den anderen Landkreisen stieg die Zahl der Betriebe die Kurzarbeit angemeldet haben enorm. Im Raum Oberallgäu waren es 516 gastgewerbliche Betriebe (66 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis). Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 4.019. Im Ostallgäu meldeten 329 gastgewerbliche Betriebe im Kreis
Ostallgäu Kurzarbeit an – das sind 73 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis. Die Zahl der Angestellten in Kurzarbeit sind hier 2.265. Die im Verhältnis höchsten Werte verzeichnet die kreisfreie Stadt Kaufbeuren. Hier meldeten 72 gastgewerbliche Betriebe in Kaufbeuren Kurzarbeit an, was einer Quote von 78% aller Betriebe in der Stadt entspricht. Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 284. Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 1.202. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent. Damals meldeten 132 gastgewerbliche Betriebe im Kreis Donau-Ries Kurzarbeit an – das sind 67 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis. Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 666. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.

„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen“, sagt Tim Lubecki, Geschäftsführer der NGG-Region Schwaben. „Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch im Kreis Augsburg dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme“, betont Lubecki.
Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema. Außerdem haben ver.di und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet. Weitere Infos unter: https://www.ngg.net/mindest-kug
„Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, sagt Tim Lubecki. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), so die NGG. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, bleiben nur 971 Euro im Monat.