Start Nachrichten Region: Mobilfunkauflagen werden an Bahnstrecken und Bundesstraßen in Bayern nicht erfüllt

Region: Mobilfunkauflagen werden an Bahnstrecken und Bundesstraßen in Bayern nicht erfüllt

Telefon-Handy-Phone
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Die Mobilfunkbetreiber erfüllen die gesetzlichen Vorgaben in Bayern nicht. Entlang von wichtigen Bundestrassen und Bahnstrecken ist eine Datenleistung von 100 Mbit Pro Sekunde vorgegeben, die einer Überprüfung durch das Wirtschaftsministerium nicht überall erreicht wird. An der Bahnlinie Lindau Ulm sind 67 Prozent und zwischen Augsburg und Memmingen 72 Prozent der Strecke so abgedeckt.
Zu diesem Ergebnis kamen Kontrollmessungen im Auftrag des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Insgesamt wurde das Mobilfunknetz entlang von über 3.600 Kilometern Bahnstrecke und mehr als 1.300 Kilometern Bundesstraßen im ganzen Freistaat überprüft. Aiwanger: „Beim Mobilfunk ist Vertrauen gut, selber messen ist besser. Die Netzbetreiber erfüllen die Auflagen im Freistaat nicht.
Aiwanger: „Entlang der Bundesstraßen und Bahnstrecken sendet an rund 98 bzw. 96 Prozent der kontrollierten Abschnitte zwar mindestens ein Betreiber mit 100 Mbit pro Sekunde. Dieses Zusammenrechnen nutzt aber den Kunden nichts, weil kein Betreiber flächendeckend und durchgehend liefert und niemand drei unterschiedliche SIM-Karten im Gerät hat. Was bleibt, ist ein Flickenteppich. Sofern es keine rechtlichen und tatsächlichen Hinderungsgründe für den Ausbau gab, wären die gesetzlichen Auflagen zum zweiten Mal hintereinander nicht erfüllt. Spätestens jetzt muss die Bundesnetzagentur auch Strafzahlungen gegenüber den Netzbetreibern prüfen. Im Telekommunikationsgesetz ist diese Konsequenz ausdrücklich vorgesehen.“
Aiwanger ruft die Bundesnetzagentur dazu auf, künftige Auflagen besser an die Bedürfnisse der Endkunden anzupassen: „Die aktuellen Messvorgaben machen keinen Sinn. Ein guter Netzempfang draußen am Zug nutzt den Kunden nicht. Wichtig ist doch, was im Zug ankommt. In Zukunft müssen die technischen Vorgaben in einem öffentlichen Verfahren festgelegt werden und nicht wie bisher hinter verschlossenen Türen.“ Der Netzausbau dürfe von der Bundesnetzagentur auch nicht schöngerechnet werden. „Mit der neuen „Anrechnungsklausel“ kann der Ausbau aller Netzbetreiber zusammengerechnet werden. Wird ein Abschnitt von einem Netzbetreiber versorgt, gilt die Auflage als erfüllt. Das hilft der Statistik, aber nicht den Mobilfunkkunden, die ja in der Regel nur mit einem der Betreiber einen Vertrag haben.“
In Hinblick auf die nächsten Frequenzvergaben im Jahr 2025 fordert Aiwanger eine Abkehr vom Versteigerungssystem: „Die bisherigen Versteigerungen brachten dem Staat viel Geld, aber keine optimale Versorgung. Eine solche Ineffizienz können wir uns nicht leisten. In Zukunft muss das Geld ohne Umwege direkt in den Ausbau fließen. Ein Ausschreibungsverfahren ist deshalb die bessere Alternative. Hier verpflichten sich die Netzbetreiber, im Gegenzug zu den Funkfrequenzen die Netze verbindlich und umfassend auszubauen.“