Der Bayerische Landtag hat heute eine Änderung der Kommunalgesetze beschlossen und die bisher bis Jahresende geltende Befristung für die Möglichkeit von Hybridsitzungen auf kommunaler Ebene aufgehoben. „Bayerns Kommunen können damit auch künftig selbst entscheiden, ob und inwieweit ihre Gremien unabhängig von einer Pandemiesituation hybrid tagen. Sie können also auch weiterhin selbst darüber befinden, ob sich die Mitglieder audiovisuell zuschalten lassen können und dabei auch ein Stimmrecht haben“, teilte Bayerns Innen- und Kommunalstaatssekretär Sandro Kirchner mit. Für Kirchner haben sich die Hybridsitzungen gerade während der Pandemie-Situation als gute Option zur politischen Beteiligung bewährt.
Die mit Gesetz vom 17. März 2021 eingeführte Regelung für Hybridsitzungen in der Pandemie galt zunächst bis Ende 2022, um den Kommunen ausreichend Zeit zu geben, sie zu erproben. „Wir haben zwischenzeitlich gemeinsam mit den Bezirken, Landkreisen, Städten und Gemeinden die Regelungen evaluiert“, erklärte Kirchner. „Die Rückmeldungen waren überwiegend positiv. Die Kommunen, die Hybridsitzungen durchführten, möchten aufgrund der Erfahrungen überwiegend auch künftig von dieser digitalen Möglichkeit Gebrauch machen. Weitere Kommunen, die bislang noch nicht digital tagten, haben bereits angekündigt, Hybridsitzungen künftig zuzulassen.“
Wie Kirchner weiter erläuterte, muss auch künftig bei Hybridsitzungen mindestens der Vorsitzende im Sitzungsraum körperlich anwesend sein. Ebenso bleibt es dabei, dass rein virtuelle Sitzungen ausgeschlossen sind. „Sofern die Sitzungen hybrid stattfinden, kann damit jedes Ratsmitglied selbst entscheiden, ob es körperlich an einer Sitzung teilnehmen will oder, falls die Kommune diese Möglichkeit eröffnet, sich zur Sitzung zuschalten lässt,“ sagte der Staatssekretär. Zudem haben auch weiterhin die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sitzungen vor Ort im Sitzungsraum zu verfolgen.
Das Gesetz tritt nach Verkündung am 16. Dezember 2022 in Kraft.