MdL Christina Haubrich bekräftigt Notwendigkeit einer erfolgreichen Krankenhausreform: „Wir brauchen eine zügige Umsetzung statt Reformblockaden!“
Antwort auf kleine Anfrage offenbart Wissenslücken der Söder-Regierung – finanzielle Situation Bayerischer Kliniken nicht bekannt
Bayerische Kliniken schlagen Alarm: im Freistaat sind zehn Prozent der Kliniken akut insolvenzgefährdet*. Dennoch sieht die Staatsregierung keinen Anlass zur Sorge, obwohl ihr zugleich wichtige Kenntnisse über die Bayerische Krankenhauslandschaft fehlen. MdL Christina Haubrich erklärt: „Die Söder-Regierung verschließt die Augen vor der alarmierenden Situation unserer Krankenhäuser. Sie verteidigt bestehende Strukturen, dabei steht es kurz vor Zwölf. Wenn die CSU weiterhin Reformen blockiert, ist sie für das unkontrollierte Sterben unserer Kliniken selbst verantwortlich.“
Antworten auf eine kleine Anfrage** von Christina Haubrich hatten große Wissenslücken der Söder-Regierung offenbart. Die finanzielle Situation der Kliniken ist ihr demnach nicht bekannt. Obwohl viele Kliniken in Bayern Alarmrufe aussenden, sieht sie in der bestehenden Krankenhauslandschaft keine regionalen Versorgungsengpässe. Unkontrollierte Schließungen von bayerischen Krankenhäusern seien nicht zu erwarten.
Dabei hat die lange Reformverweigerung der CSU einen hohen Preis: Pflegepersonal ist ausgebrannt und hängt vielerorts seinen Beruf an den Nagel. Das ökonomische Hamsterrad macht das Überleben vieler kleiner Krankenhäuser schwer. Die Investitionskostenfinanzierung in Bayern ist seit vielen Jahren unzureichend. Es fehlen wichtige Investitionen für die Digitalisierung, für den Klimaschutz oder für Energieeffizienz. „Mit einer gelungenen Krankenhausreform verhindern wir das Sterben bedarfsnotwendiger Kliniken, verbessern deren Qualität und sichern die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten – in der Stadt und auf dem Land“, macht Christina Haubrich klar. „Die Söder-Regierung muss ihre Blockadehaltung endlich aufgeben!“
* Diese Zahl basiert auf dem Krankenhaus-Rating-Report: Dieser wurde im Rahmen des Hauptstadtkongresses vorgestellt und gemeinsam vom RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und der Institute for Healthcare Business GmbH in Kooperation mit der Bank im Bistum Essen erstellt.
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Ich frage die Staatsregierung, welche Kliniken im Freistaat sind derzeit von einer Insolvenz bedroht, wo erwartet sie regionale Versorgungsengpässe sowie (unkontrollierte) Krankenhausschließungen und welche Hilfen, Förderprogramme oder andere Maßnahmen (z. B. Investitionsprogramme) plant die Staatsregierung für diese Regionen und Kliniken (insbesondere Kinderkliniken sowie kleine Kliniken im ländlichen Raum)?
Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Bayern verfügt über ein engmaschiges und flächendeckendes Netz einander ergänzender leistungsfähiger Krankenhäuser – in Ballungsgebieten wie im ländlichen Raum. Regionale Versorgungsengpässe bestehen nicht. Anpassungen und Veränderungen der Versorgungsstrukturen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss. Unkontrollierte Schließungen sind nicht zu erwarten. Informationen zur finanziellen Situation der Kliniken – als rechtlich eigenverantwortlich tätige Wirtschaftsbetriebe außerhalb der staatlichen Aufsicht – liegen der Staatsregierung nicht vor.
Der Freistaat kommt seiner gesetzlichen Verantwortung für die Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser in Bayern umfassend nach. Mit einem Gesamtfördervolumen von bislang über 25 Mrd. Euro konnte eine moderne hochwertige Krankenhausinfrastruktur ohne Investitionsstau aufgebaut und gesichert werden. Mit dem aktuellen Etatansatz der Krankenhausinvestitionsförderung von rd. 643 Mio. Euro können alle dringlichen Investitionsvorhaben zeitgerecht finanziert werden. Der Mittelansatz wird kontinuierlich anhand des konkreten Bedarfs der Kliniken überprüft und ggf. – gemeinsam mit den kommunalen Finanzpartnern – bedarfsgerecht angepasst.
Flankierend zur „regulären“ Krankenhausförderung stehen den bayerischen Kliniken folgende zusätzliche Förderoptionen offen:
– die Mittel aus dem Strukturfonds II des Bundes mit einem Gesamtvolumen von rd. 590 Mio. Euro (davon 50 Prozent Kofinanzierungsanteil Bayern), die u. a. für Konzentrationsvorhaben sowie Umwandlungsfördermaßnahmen eingesetzt werden können,
– die Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds des Bundes mit einem Gesamtvolumen von rd. 590 Mio. Euro (davon 30 Prozent Kofinanzierungsanteil Bayern), mit deren Hilfe u. a. digitale Vernetzungen und telemedizinische Strukturen finanziert werden könne,
– das Förderprogramm Geburtshilfe, mit welchem Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum bis zu 85 Prozent der Summe erhalten können, mit der sie das Defizit kleinerer, aber systemnotwendiger Geburtshilfeabteilungen ausgleichen (max. 1 Mio. Euro pro Jahr). Mit dem gut angenommenen Programm mit einem Fördervolumen von derzeit 23 Mio. Euro pro Jahr wird die Geburtshilfe in der Fläche effizient sichergestellt.
– eine zusätzliche Hilfe für Krankenhäuser im Freistaat Bayern in Höhe von rund 100 Mio. Euro aus dem Bayerischen Härtefallfonds. Damit sollen Krankenhäuser mit Ausnahme der Universitätsklinika, für welche ein eigener Förderansatz mit spezifischen Regelungen gilt, im Hinblick auf weitere ungedeckte Sachkostensteigerungen im Jahr 2023 unterstützt werden.
Im Übrigen wurden die Krankenhäuser mit Blick auf die Belastungen durch die Coronapandemie in den letzten Jahren sowohl von Seiten des Bundes als auch von Seiten des Freistaates über verschiedene Hilfsprogramme und Zahlungen unterstützt. Insgesamt haben die Krankenhäuser in Bayern rund 3 Mrd. Euro an Unterstützungsleistungen erhalten.
Für die Zukunft sind zwei neue Förderprogramme vorgesehen. Ein Förderprogramm mit einem Volumen von 5 Mio. Euro bezweckt die Unterstützung akutstationärer pädiatrischer Einrichtungen bei Investitionen zur Bewältigung der Nachwirkungen der Coronapandemie. Ein weiteres Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von 100 Mio. Euro über fünf Jahre (jährlich 20 Mio. Euro) soll den von den sich durch die Krankenhausstrukturreform des Bundes abzeichnenden Strukturänderungen in der Krankenhauslandschaft besonders betroffenen kleineren Krankenhäuser im ländlichen Raum helfen, erforderliche Anpassungsschritte zu definieren und moderne Behandlungsangebote und Versorgungskonzepte zu etablieren.