Angesichts der sich im 4. Quartal 2021 zuspitzenden Situation in den Krankenhäusern waren medizinisch aufschiebbare stationäre Behandlungen in Schwaben zuletzt bis 31.01.2022 durch Erlass einer Allgemeinverfügung untersagt. Unter medizinischen Aspekten dringende und notfallmäßig erforderliche Eingriffe und Operationen waren von dieser Vorgabe zu keiner Zeit betroffen.
Auf Grund der aktuellen Entwicklung haben die drei Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung für Schwaben entschieden, dass verschiebbare Behandlungen in den Krankenhäusern in Schwaben ab heute wieder zulässig sind. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass die dadurch in Anspruch genommenen Betten bei einem erhöhten COVID-19-Patientenaufkommen sowie für Notfallbehandlungen und nicht verschiebbare Eingriffe innerhalb von 4 Tagen wieder zur Verfügung stehen.
Die getroffene Anordnung ist seit heute in Kraft und gilt vorläufig bis einschließlich 28.02.2022. Sie kann widerrufen werden, wenn sie zur Freihaltung stationärer Kapazitäten nicht mehr erforderlich ist.