Start Nachrichten Region: Aktuelle Diskussion um ein Böllerverbot mit Augenmaß entscheiden

Region: Aktuelle Diskussion um ein Böllerverbot mit Augenmaß entscheiden

Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Wolfgang Fackler, MdL, erinnert in der aktuellen Debatte um ein mögliches Böllerverbot daran, dass es bereits vom 2. Januar bis 30. Dezember ein generelles und striktes Böllerverbot in Deutschland gibt. „Dennoch ist klar, dass Exzesse, wie sie zum Jahreswechsel in Berlin zu erleben waren, untragbar sind. Wir sollten aber trotzdem einen Schritt zurücktreten und die Diskussion nicht in aufgeheizter Stimmung führen. Denn es ist nicht zielführend, immer gleich vom einem Extrem ins andere zu springen, sondern Maß und Mitte würden unserer Gesellschaft guttun!“

Der Beauftragte teilt mit: „Von einem pauschalen Verbot von privaten Feuerwerkskörpern aller Art halte ich nichts. Es ist wie so oft: Weil ein paar Unbelehrbare sich nicht an die Regeln halten, ist der erste Reflex der Ruf nach Verboten und härteren Strafen. Allerdings gelten für Körperverletzung und Sachbeschädigung auch heute schon die Regeln des Strafrechts. Es ist die Aufgabe des Staates, Recht und Gesetz entschieden und resolut durchzusetzen. Deswegen aber allen, die friedlich miteinander feiern und das neue Jahr mit einer beliebten Tradition willkommen heißen wollen, das Feuerwerk zu verbieten, halte ich für überzogen! Schließlich erfährt man von keinen derartigen Exzessen aus denjenigen Ländern, aus denen die Produkte importiert werden.“

Viele Menschen würden sich auf das Feuerwerk zum Jahreswechsel freuen. Der Beauftragte appelliert selbstverständlich an die Vernunft der Menschen, denn auch bei einem Feuerwerk ist weniger oftmals mehr: So leiden nicht nur Tiere unter dem Feuerwerk, auch die Natur und Mitmenschen werden beeinträchtigt. Dabei betont der Beauftragte, dass ein räumlich begrenztes Verbot, wie es schon mancherorts gilt, aus seiner Sicht durchaus sinnvoll sein kann.

Der Bürgerbeauftragte dankt in diesem Zusammenhang allen Einsatzkräften von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei, die sich für ein friedliches Miteinander und die schnelle Versorgung im Notfall kümmern. „Es geht nicht an, dass Einsatzkräfte in ihrem Dienst angegriffen werden“, so Fackler. „Hier müssen der Schutz erhöht und gesetzliche Spielräume genutzt werden. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden – und zwar zeitnah sowie mit abschreckender Wirkung!“