Die Corona-Ampel für Bayerisch Schwaben steht nun in 5 Gebieten auf Dunkelrot: Augsburg Stadt, Landkreis Augsburg, Donau-Ries, Kempten und Memmingen.
Folgende Beschränkungen gelten nun in diesen Regionen:
- Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 21 bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nicht-alkoholischen Getränken.
- Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen sowie durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 21 bis 6 Uhr untersagt.
- Der Teilnehmerkreis von Veranstaltungen sowie die Zahl der Besucher von Veranstaltungen ist auf maximal 50 beschränkt. Dies gilt z. B. für Vereinssitzungen, Parteisitzungen, Sportveranstaltungen (Zuschauer), Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen, die beruflich oder dienstlich veranlasst sind, kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und im Freien sowie die dafür notwendigen Proben und andere Vorbereitungsarbeiten, Kinos etc.
Ausnahmen: Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften; Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen
Die Ampelphase „Dunkelrot“ mit den dazugehörigen Maßnahmen gilt so lange, wie die 7-Tage-Inzidenz über 100 ist. Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz für sechs Tage in Folge unter 100 liegt, können die Maßnahmen wieder gelockert werden. In diesem Fall informieren wir hier darüber. Sollten in den Landkreisen und Städten zusätzliche Maßnahmen (z. B. für Schulen und Kindertagesstätten) beschlossen werden, informieren wir ebenfalls auf der RADIO SCHWABEN Webseite unter CORONAVIRUS AKTUELL.