Landkreis Unterallgäu Auch im Unterallgäu gilt ab sofort die 15-Kilometer-Regel. Da der Landkreis den dafür ausschlaggebenden Inzidenzwert von 200 überschritten hat, sind Ausflüge nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde erlaubt. Das teilt das Landratsamt Unterallgäu mit.
Das Robert-Koch-Institut vermeldete am Donnerstag fürs Unterallgäu 209,9 neue Corona-Fälle innerhalb von sieben Tagen und bezogen auf 100.000 Einwohner. Damit trat die neue Regelung in Kraft. Die Beschränkung gilt nicht für die Fahrt zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen oder zur Familie. Untersagt sind touristische Ausflüge zu Zielen, die von der Gemeindegrenze weiter als 15 Kilometer entfernt sind. Diese Regelung kann das Landratsamt aufheben, wenn der Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unter 200 liegt.
Die Behörde kann bei einem Wert über 200 auch anordnen, dass Ausflüge in den Landkreis untersagt sind. Davon hat das Unterallgäuer Landratsamt aber bisher keinen Gebrauch gemacht. Fahrten in den Landkreis sind weiterhin uneingeschränkt möglich.
Kaufbeuren Die Stadt Kaufbeuern gibt öffentlich bekannt:
Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI) überschritt die kreisfreie Stadt Kaufbeuren am 14.01.2021 den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
Demnach gilt für die Stadt Kaufbeuren ab 15.01.2021 folgende zusätzliche Einschränkung gemäß § 25 Abs. 1 der 11. BayIfSMV:
Touristische Tagesausflüge sind für Personen, die in der Stadt Kaufbeuren wohnen, über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt.
Die Regelung erfasst ausschließlich touristische Tagesreisen, d. h. in erster Linie Ausflüge, die der Freizeitgestaltung (z. B. Wandern, Spazieren gehen, freizeitsportliche Aktivitäten etc.) dienen. Hierzu wird die Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 km um den Wohnort herum begrenzt; maßgeblich dafür ist die Gemeindegrenze der Wohnortgemeinde. Es ist in diesem Zusammenhang auf den tatsächlichen Wohnort abzustellen, der melderechtliche Begriff des Wohnorts ist nicht maßgeblich.
Die Marke von 200 muss mindestens sieben Tage in Folge unterschritten werden, damit das Außerkrafttreten dieser Regelung angeordnet werden kann.
Landkreis Augsburg Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg mit 200,4 den vorgegebenen Grenzwert von 200 knapp überschritten hat, gelten ab sofort die in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgegebenen Maßnahmen. Laut diesen sind touristische Tagesreisen (z. B. Ausflüge nach Neuschwanstein) untersagt, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger hierfür weiter als 15 Kilometer von ihrer Wohnortgemeinde entfernen müssen. Für den 15-Kilometer-Radius wird ab Ortsgrenze der Wohnortgemeinde gerechnet, hier ist der tatsächliche Wohnort maßgeblich. Einkaufsgänge, Familien- oder Arztbesuche sind von der Regelung nicht betroffen. Auch Krankenbesuche sind weiterhin erlaubt. Zudem ist auch bei Vorliegen triftiger Gründe (vgl. § 2 Satz 2 Nr. 1 bis 9 und 11 bis 13 der 11. BayIfSMV) das Verlassen des 15-Kilometer-Radius um die eigene Wohnortgemeinde weiterhin möglich. Gerechtfertigt ist das Verlassen des Radius mithin insbesondere dann, wenn die eigene Arbeitsstätte oder Betreuungseinrichtung der Kinder außerhalb des Radius liegt. Das Vorliegen eines triftigen Grundes ist bei einer polizeilichen Kontrolle glaubhaft zu machen. Eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers ist zu diesem Zwecke nicht zwingend erforderlich, sicherlich jedoch hilfreich. Die Regelung zur nächtlichen Ausgangssperre in § 3 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht weiterhin. Diesbezüglich ändert sich die Rechtslage nicht. Touristische Tagesausflüge in den Landkreis Augsburg hinein werden von der Kreisverwaltungsbehörde (KVB) nicht untersagt. Die vorgegebenen Regelungen können erst wieder durch die KVB aufgehoben werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis für sieben Tage in Folge unter 200 bleibt. „Dass dieser Grenzwert nun in unserem Landkreis überschritten wurde, zeigt, wie angespannt die Infektionslage trotz allem nach wie vor ist“, so Landrat Martin Sailer. „Ich appelliere deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die vorgegebenen Hygieneregeln und Infektionsschutzmaßnahmen zu halten. Nur gemeinsam können wir die Pandemie bekämpfen und als Einheit dafür sorgen, dass wir baldmöglichst wieder unseren gewohnten und so sehr vermissten Alltag leben können.“