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Ostallgäu: Im Landschaftsschutzgebiet übernachtet

In der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch hat die Polizei mehrere Wohnmobile auf Parkplätzen im Landschaftsschutzgebiet am Forggensee festgestellt. Dort ist das Parken von 22 bis 06 Uhr verboten. Die angetroffenen Personen nächtigten zudem in ihren Fahrzeugen. Daher weist die Polizei erneut auf das grundsätzliche Verbot im Landschaftsschutzgebiet zu übernachten hin und dies insbesondere jetzt zur beginnenden Brutzeit zu beachten. Die Personen wurden angezeigt und sie erwartet ein empfindliches Bußgeld.