Die angekündigten Wiederherstellungsarbeiten am Rappenalpbach in den Allgäuer Alpen verzögern sich. Ursprünglich war geplant, bereits im Frühling direkt nach der Schneeschmelze zu beginnen. Dieser Plan kann nun nicht mehr eingehalten werden.
Details für die Verzögerung nannte Markus Haug, der für Naturschutz zuständige Abteilungsleiter des Landratsamts Oberallgäu, nicht. Zunächst hatte am Freitag die «Süddeutsche Zeitung» über die Verschiebung des Termins bis auf Weiteres berichtet. Grund sei ein von Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Gutachten zu den Schäden an dem Gewässer.
Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) hatte im Januar im Umweltausschuss des Landtags angekündigt, dass die Arbeiten im Frühjahr beginnen sollen. Die Renaturierung wird nach den bisherigen Plänen mehrere Jahre dauern.
Eine Alpgenossenschaft hatte im vergangenen Jahr den Bach in einem Naturschutzgebiet bei Oberstdorf auf einer Länge von 1,6 Kilometern begradigt und massiv verändert. Das Landratsamt will keine Genehmigung für die Arbeiten erteilt haben. Die Älpler wiederum berufen sich auf einen Aktenvermerk der Behörde, mit dem gewisse Maßnahmen an dem Gewässer erlaubt wurden.
Gegen einen Verantwortlichen der Alpgenossenschaft laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erläuterte, dass das dafür nötige Schadensgutachten aufwendig sei. Er rechnet damit, dass die Erstellung mehrere Monate dauern wird.
Der Streit zwischen der Genossenschaft und der Kreisbehörde ist auch Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg. Die beiden Parteien hatten sich bereits in einem Eilverfahren einen Schlagabtausch geliefert. Während die Augsburger Richter die Alpgenossenschaft für die illegalen Baggerarbeiten verantwortlich machten, sah der Verwaltungsgerichtshof in München die Verantwortung hingegen eher bei dem Landratsamt. Am 17. Juli ist nun die mündliche Verhandlung geplant.