Nach der Zerstörung des Wildbachs im streng geschützten Rappenalptal bei Oberstdorf durch unzulässige Baggerarbeiten hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Beschuldigte erhoben. Die Anklagebehörde sieht einen besonders schweren Fall einer Umweltstraftat und die Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete, wie sie am Freitag mitteilte.
Bei den Männern handelt es sich um Verantwortliche von zwei Alpgenossenschaften. Den Genossenschaften gehören die Ufergrundstücke neben dem Rappenalpbach. Die Beschuldigten sollen im Herbst 2022 auf einer Länge von 1,6 Kilometern umfangreiche Baggerarbeiten veranlasst haben und damit gegen eine Absprache mit dem Landratsamt Oberallgäu verstoßen haben. Hintergrund der Arbeiten waren Hochwasserschäden, die beseitigt werden sollten.
Die Zerstörung des Wildbaches in den Allgäuer Hochalpen hatte damals auch den bayerischen Landtag in München beschäftigt. Der Bund Naturschutz spricht von einem «der schlimmsten Naturskandale der letzten Jahre». Die Staatsanwaltschaft sieht mehrere Tatbestände des Strafgesetzbuchs erfüllt.
Nach dem Bekanntwerden der Umweltzerstörung gab es gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen den Alpbauern und der Kreisbehörde. Denn das Landratsamt hatte gewisse Arbeiten an dem Gewässer erlaubt. In einem Verfahren von dem Verwaltungsgericht Augsburg hatten sich die Parteien schließlich drauf geeinigt, dass man sich die Renaturierungskosten für den Bach teile. «Es sind auf beiden Seiten Fehler passiert», sagte die Richterin damals. Im Spätsommer 2023 fanden Arbeiten zur Wiederherstellung eines natürlichen Bachlaufes statt.
Eine Stellungnahme von den Beschuldigten zu der Anklageerhebung war am Freitag zunächst nicht zu bekommen.
Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage davon aus, dass sich die Vertreter der Genossenschaften damals über die Absprache mit dem Landratsamt hinweggesetzt hätten. Es bestehe der Verdacht, dass weitergehende Maßnahmen stattgefunden hätten. Konkret wird eine Kanalisierung des Wildbachs angenommen, wodurch weitere natürliche Überschwemmungen verhindert werden sollten.
Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass trotz der zwischenzeitlichen Rückbaumaßnahmen die Baggerarbeiten im Herbst 2022 weitreichende Schäden an der Natur verursacht haben. «Neben einem erheblichen finanziellen Aufwand muss nach sachverständiger Einschätzung mehrere Jahre zugewartet werden, bis eine vollständige Wiederbesiedlung des wiederhergestellten Bachbettes und der Ufer mit der für das Gebiet charakteristischen Pflanzen und Tieren erfolgen wird», sagte Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann.
Über die Zulassung der Anklage gegen die Verantwortlichen der Alpgenossenschaft muss das Landgericht Kempten entscheiden. Termine für einen Prozess gibt es deswegen noch nicht. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung für die beiden Beschuldigten.