Gestern fanden bereits seit den frühen Morgenstunden Wohnungsdurchsuchungen bei etwa 100 Beschuldigten in Nordschwaben, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen statt.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, einen bis Herbst 2021 in Wemding praktizierenden Arzt aufgesucht zu haben, um einen Impfnachweis zu erhalten. In beiderseitigem Einvernehmen kam es jedoch zu keiner Covid-Impfung.
Bei den Durchsuchungen wurden gut 70 Mobiltelefone sichergestellt. Diese werden nun nach tatrelevanten Inhalten ausgewertet. Außerdem geht man davon aus, dass sich auf mehreren Mobiltelefonen widerrechtlich erlangte digitale Impfzertifikate befinden. In diesem Zusammenhang wurden auch Dokumente sichergestellt, die den Anschein einer vorhandenen Covid-Impfung erwecken, hauptsächlich entsprechende Impfausweise. Es wurden gut 80 Impfausweise sichergestellt. Neben dem strafrechtlichen Aspekt wurde durch die Sicherstellungen auch dem Infektionsschutz Rechnung getragen.
Bei knapp 50 Beschuldigten wurde heute zudem eine Blutentnahme zur Feststellung des Titer-Werts durchgeführt.
Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit wurde vor Ort bei jedem Beschuldigten im Einzelfall geprüft, ob eine Sicherstellung des Mobiltelefons und eine Blutentnahme für die Ermittlungen erforderlich sind.
Nahezu alle Personen verhielten sich durchweg kooperativ. Die Polizei setzte aber auch einen Schwerpunkt darauf, den Beschuldigten die Maßnahmen und Hintergründe zu erläutern. Dazu waren beispielsweise auch Kommunikationsbeamte im Einsatz. Es kam zu keinen nennenswerten Fällen, bei denen die Beschuldigten gegen die Maßnahmen der Beamten agierten.
Im Zuge der Durchsuchungen kam es auch zu sog. „Zufallsfunden“. Dabei wurden beispielsweise 600 Gramm Marihuana, sowie geringe Mengen an Amphetamin und Kokain aufgefunden. Außerdem wurden eine Schreckschusspistole und ein Springmesser sichergestellt. Zudem entdeckten die Einsatzkräfte fünf Stempel von Arztpraxen und Impfzentren, mehrere Blanko-Impfausweise und Blanko-Genesenen-Zertifikate.
Gegen die Beschuldigten wird wegen Beihilfe bzw. Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und deren Verwendung ermittelt. Außerdem stehen Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz im Raum. Auch wegen der in Frage kommenden Delikte hinsichtlich der Zufallsfunde wird nun ermittelt.
Zudem soll es eine dreistellige Anzahl von Patienten gegeben haben, die den Arzt tatsächlich in der Absicht aufsuchten, geimpft zu werden. Diesen soll aber – ohne deren Wissen – kein Impfstoff verabreicht und eine Impfung nur vorgetäuscht worden sein. In diesen Fällen wird gegen den betreffenden Arzt unter anderem wegen des Verdachts der Körperverletzung, Betrugs und der wissentlichen unrichtigen Dokumentation einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus (§ 74 Abs. 2 IfSG) ermittelt. Das Ermittlungsverfahren gegen den Arzt führt die bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelte Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG). Gegen diesen wurde im November ein vorläufiges Berufsverbot verhängt (Pressemeldung der ZKG vom 18.11.2021). Die so getäuschten Patienten waren jedoch nicht von den heutigen Maßnahmen betroffen.
Diese „gutgläubigen“ Patienten waren heute nicht von den Maßnahmen betroffen.
Die Auswertung, Untersuchung und Bewertung der sichergestellten Gegenstände werden mehrere Wochen in Anspruch nehmen, weswegen keine zeitnahe Aussage über das Ergebnis zu erwarten ist. (Bild: Polizeipräsidium Schwaben Nord/ Tauscher)