Start Nachrichten Nördlingen: Die Stadtwerke Nördlingen bitten um Selbstablesung der Wasserzählerstände für mechanische Wasseruhren

Nördlingen: Die Stadtwerke Nördlingen bitten um Selbstablesung der Wasserzählerstände für mechanische Wasseruhren

Zur turnusmäßigen Abrechnung der Wasser-/Abwasser-Gebühren bitten die Stadtwerke Nördlingen ihre Kunden, die Wasserzählerstände zum Jahresende 2023 selbst abzulesen und bis spätestens 10. Januar 2024 zu übermitteln.

Die Kunden der Stadtwerke erhalten zum 21.12.2023 ein Ableseblatt zugestellt, mit welchem wir Sie über die Wege der Übermittlung des Zählerstandes informieren.

Es wird darum gebeten, den Wasserzählerstand nach Erhalt des Informationsschreibens bis spätestens Mittwoch, 10.01.2024 an die Stadtwerke Nördlingen zu übermitteln. Sollte der Zählerstand nach dieser Frist nicht vorliegen, muss die Verbrauchsgebühr gemäß § 11 (2) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Nördlingen durch Schätzung festsetzt werden. Kunden, die wir im Jahr 2023 auf funkauslesbare Wasserzähler umgestellt haben, erhalten keine Ableseblätter zugestellt. Die turnusmäßige Ablesung erfolgt über Funk zum Stichtag 31.12.2023. Den Zählerstand finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Kunden mit Zwischen- und Abzugszählern für Garten oder Toilette nutzen bitte das auf unserer Internetseite www.stadtwerke.de vorbereitete Formular zur Selbstablesung der Wasseruhren. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Die Stadtwerke weisen zudem darauf hin, in regelmäßigen Abständen die Installationsanlagen zu überprüfen. Undichte Leitungen oder Armaturen können einen erhöhten Wasserverbrauch und damit hohe Kosten verursachen.

Foto: Martina Schwarzer, Stadtwerke Nördlingen