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Neu-Ulm: Nächste große Bauphase startet

Geänderte Verkehrsführung ab 1. Dezember Kreuzungsbereich Reuttier Straße/Ringstraße ist wieder befahrbar. Die Bauarbeiten zur Sanierung und Umgestaltung der Neu-Ulmer Reuttier Straße schreiten planmäßig voran. Am kommenden Donnerstag, 1. Dezember wird die dritte von insgesamt sieben Hauptbauphasen erreicht. Durch den Wechsel in die neue Bauphase kommt es zu umfangreichen
Änderungen in der Verkehrsführung. Diese gelten zunächst bis März 2023.

Kreuzung Reuttier Straße / Ringstraße / Im Starkfeld
Der Kreuzungsbereich wird aus allen Fahrtrichtungen wieder frei befahrbar sein.

Industriestraße
Der Einmündungsbereich der Industriestraße in die Reuttier Straße muss für die anstehenden Kanal- und Straßenbauarbeiten voll gesperrt werden. Die Industriestraße
kann somit nur über die Umleitungsstrecke Im Starkfeld / Borsigstraße angefahren werden.

Meininger Allee
Die Meininger Allee kann von der Reuttier Straße nur in Richtung stadtauswärts direkt angefahren werden. Stadteinwärts erfolgt die Zufahrt zur Meininger Allee über die Umleitungsstrecke Ringstraße / Memminger Straße oder Bahnhofstraße / Memminger Straße.

Gedeckter Weg / Künetteweg
Die Zufahrt zum Gedeckten Weg und zum Künetteweg ist nur stadtauswärts über Baustraßen-Provisorien möglich.

Finninger Straße
Das Linksabbiegen von der Reuttier Straße in die Finninger Straße ist von der Innenstadt kommend in Richtung stadtauswärts weiterhin nicht möglich. Die Zufahrt in die Finninger Straße erfolgt über Im Starkfeld und den Pfaffenweg oder die Zeppelinstraße und den Pfaffenweg. Die Ausfahrt aus der Finninger Straße in die Reuttier Straße ist stadteinwärts wie auch stadtauswärts möglich.

Zypressenweg / Friedhof / Am Vorgraben
Der Zypressenweg, der Friedhof-Parkplatz und die Straße. Am Vorgraben können von der Reuttier Straße aus nur in Richtung stadtauswärts angefahren werden. Die Ausfahrt aus den Straßen in die Reuttier Straße ist nur stadtauswärts erlaubt.

ÖPNV
Als Ersatzhaltestellen stehen folgende Haltestellen weiterhin zur Verfügung:
• Bahnhofstraße auf Höhe Anwesen 24 und Anwesen 29 sowie auf Höhe Heiner-Metzger-Platz
• Reuttier Straße, beidseitig auf Höhe Polizeigebäude
• Meininger Allee auf Höhe ZUP
Trotz der Änderungen in der Verkehrsführung bleibt zu jeder Zeit eine Fahrspur der Reuttier Straße stadtaus- und stadteinwärts erhalten, so dass Handel und Gewerbe in der Innenstadt und den umliegenden Gebieten erreichbar und anfahrbar sind. Der Anliegerverkehr zu den Gewerbebetrieben im Starkfeld ist ebenfalls jederzeit uneingeschränkt möglich.

INFO:
Ausführliche Informationen zur Baumaßnahme, zum Bauablauf und zu aktuellen Änderungen in der Verkehrsführung gibt es auf der Seite der Stadt Neu-Ulm.