Am Dienstag nahm die Autobahnpolizei Memmingen schwerpunktmäßig den gewerblichen Güterverkehr unter die Lupe. Erschreckenderweise stellte sich dabei heraus, dass bei nahezu allen kontrollierten Fahrzeugen Gründe zur Beanstandung vorlagen. Am häufigsten verstießen die Berufskraftfahrer gegen die Vorschriften betreffend der Lenk- und Ruhezeiten. Neben Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellten die Beamten auch teilweise erhebliche Mängel bei der Ladungssicherung fest. So auch bei einem mit Gefahrgut (entzündbare flüssige Stoffe, entzündend oxidierende Stoffe, umweltgefährdende Stoffe) beladenen Sattelzug. Hier untersagten die Beamten die Weiterfahrt und ordneten eine Neubeladung an.
Da einige der Berufskraftfahrer keinen festen Wohnsitz bzw. die beteiligten Firmen keinen Sitz in Deutschland vorweisen konnten, behielten die Beamten Sicherheitsleistungen im mittleren vierstelligen Bereich ein.