„Aktionswoche zu Agrardiesel und Kfz-Steuerbefreiung“ – Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung – Verkehrssicherheit vorrangig
Im Vorfeld der „Aktionswoche zu Agrardiesel und Kfz-Steuerbefreiung“ des Deutschen Bauernverbandes hatte die Stadt Memmingen bereits am 4. Januar eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet zu gewährleisten. Diese wird nun aufgehoben und durch eine Allgemeinverfügung mit erweiterten Regelungen ersetzt.
Für mögliche, nicht angemeldete Protestaktionen gilt Folgendes:
- Rettungswege müssen freigehalten werden.
- Angehängte oder angebaute Fahrzeugteile wie abnehmbare Frontlader dürfen bei Versammlungen nicht mitgeführt werden, auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher sind nicht erlaubt
- Fahrbahnen dürfen nicht verschmutzt werden.
- Bundesfernstraßen dürfen zu Versammlungszwecken nicht befahren werden, auch nicht die Zu- oder Abfahrten.
- Sofern keine stationäre Versammlung angemeldet ist, dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen bleiben.
- Bei Korsos und Einzelfahrten darf eine Mindestgeschwindigkeit von 15km/h nicht unterschritten werden.
- Auf der Ladefläche dürfen keine Personen transportiert werden.
- Bei vielen Teilnehmern sind Fahrzeug-Blöcke zu bilden, um die Durchfahrt an Anschlussstellen oder Parkplätzen zu ermöglichen.
- Um einen Rückstau bei Autobahnabfahrten zu vermeiden, sind in diesen Bereichen Blockaden, Langsamfahrten etc. untersagt.
- Transparente müssen sicher und ohne die Sicht für den Fahrzeugführer zu beeinträchtigen an den Fahrzeugen angebracht werden.