Start Nachrichten Lockerungen ab Donnerstag – die neuen Corona-Regeln in Bayern

Lockerungen ab Donnerstag – die neuen Corona-Regeln in Bayern

Die Entwicklung der vergangenen Tage deutet darauf hin, dass die Omikron-Welle ihren Höhepunkt erreicht und möglicherweise bereits überschritten hat. Die Infektionszahlen sind stabil und mittlerweile auch rückläufig. Gleichzeitig ist die Situation im Gesundheitswesen weiter beherrschbar und es droht keine Überlastung. Insgesamt gibt es Anlass zu Zuversicht, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannen wird. Bayern schreitet daher auf dem bereits letzte Woche begonnenen Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen weiter voran – schrittweise mit Vorsicht und Augenmaß, aber auch mit Zielstrebigkeit und Konsequenz. Zum Donnerstag (17.02.2022) wird die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung deshalb in folgenden Punkten angepasst:

Kontaktbeschränkungen

Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene (bisher max. 10 Personen) werden ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert.

Bereiche in denen künftig 2G gilt

• Sport und Kultur (mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos) für die Zuschauer
• Öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten
• Messen, Tagungen, Kongresse
• Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen indoor
• Freizeiteinrichtungen (einschließlich Führungen in geschlossenen Räumen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen)
• Infektiologisch vergleichbare Bereiche

Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen (z. B. Bundesligaspiele) auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Im Übrigen bleiben die geltenden Kapazitätsgrenzen (50 %, im Kulturbereich 75 %) unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.

Bereiche in denen künftig 3G gilt

• die eigene aktive sportliche Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung)
• der Bildungsbereich mit den Hochschulen, der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der außerschulischen Bildung und den Musikschulen
• Bibliotheken und Archive
• Museen, Ausstellungen
• Fitnessstudios, Solarien
• die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (z. B. Blasorchester, Laienschauspiel)

Kapazitäten & Kundenzahl

Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Die unter freiem Himmel für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe außerhalb des Linienverkehrs und Führungen bestehenden Kapazitätsgrenzen werden aufgehoben.

Kontaktdatenerfassung

Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.

Hotspots

Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben.

Gastronomie & Clubs

Bayern erwartet sich von der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz außerdem weitere Öffnungsperspektiven für die Gastronomie, das Beherbergungswesen sowie für Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken. Bayern kann sich dabei vorstellen, die Gastronomie und das Beherbergungswesen bald generell nach 3G zu öffnen. Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken könnten vorsichtig unter den Bedingungen von 2G plus geöffnet werden. Bundesweite Schritte in dieser Richtung würden von Bayern begrüßt.