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Lindau: Privates Feuerwerk – Was ist erlaubt?

Wie jedes Jahr bittet die Stadt Lindau die Bürgerinnen und Bürger beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht ein paar Punkte zu beachten:

Korrektes Verhalten beim Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an Silvester, 31. Dezember, und an Neujahr, 1. Januar, abgebrannt werden. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen ist verboten. Ebenso dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in unmittelbarer Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, wie zum Beispiel Fachwerkhäuser oder Tankstellen, auch am 31. Dezember und 1. Januar, nicht abgebrannt werden. Wer diese Verbote missachtet, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Gemäß den Vorgaben des Sprengstoffgesetzes ist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell ein Schutzabstand von mindestens acht Metern einzuhalten, um Personen und schützenswerte Gegenstände oder Einrichtungen nicht zu gefährden.

Im Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheime dient das gesetzliche Verbot des Abbrennens von Feuerwerk unter anderem auch dem Lärmschutz. Aus Rücksicht auf das Ruhebedürfnis von Patientinnen oder Patienten sowie älteren Menschen oder zwecks ungestörter Religionsausübung in Kirchen oder anderen religiösen Gebäuden ist auf den unmittelbar angrenzenden Privatgrundstücken bzw. öffentlichen Plätzen Silvesterfeuerwerk verboten.

Für die unmittelbare Nähe bei besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ist als Maßstab die Reichweite der Feuerwerkskörper aus dem einschlägigen pyrotechnischen Sortiment anzusehen. Um Brände zu vermeiden, müssen in jedem Fall die direkt angrenzenden Nachbargrundstücke von Silvesterfeuerwerk frei bleiben. Denn selbst bei bestimmungsgemäßem Gebrauch kann es vorkommen, dass ein Feuerwerkskörper nicht wie vorgesehen funktioniert oder in eine falsche Richtung führt und sich beispielsweise in Holzkonstruktionen oder Dachvorsprüngen verfangen könnte.

Lindauer Altstadt

Für die Lindauer Altstadt mit ihrer historischen Bausubstanz und der engen Bebauung gilt in den meisten Bereichen ein Verbot, Feuerwerksraketen und Böller abzubrennen. Die rot gekennzeichneten Bereiche in der Grafik zeigen, wo kein Feuerwerk auf der Insel zulässig ist.

Neben verschiedenen Kirchen (Münster, St. Stephan, Peterskirche), Seniorenheimen (Heilig-Geist-Hospital, Maria-Martha-Stift) sowie der Bodenseeklinik und der Psychiatrische Tagesklinik befinden sich im markierten Bereich überwiegend Gebäude und Anlagen, die durch pyrotechnische Gegenstände in Brand gesetzt werden könnten. Gerade die denkmalgeschützte historische Baustruktur, die zu großen Teilen aus dem Mittelalter stammt, ist Brandgefahren in besonderem Maße ausgesetzt. Die Feuerwiderstandsfähigkeit alter Häuser ist sehr viel geringer als bei neuzeitlichen Bauten. Die dichte, teils zusammenhängende Bebauung erhöht zusätzlich die Gefahr, dass sich ein Brand schnell auf andere Gebäude ausweitet. Besonders gefährdet sind die bestehenden Flachdächer, historischen Innenhöfe mit Holzveranden oder Dachterrassenbereiche. Dort könnten abgebrannte, noch glimmende Feuerwerkskörper liegen bleiben und leicht einen Brand verursachen.

Gleiches gilt für alte Dachdeckungen, die nicht mehr völlig geschlossen sind, und Dachrinnenbereiche. Dort können Feuerwerkskörper bis zum Holz des Dachstuhles oder der Verschalung gelangen. Nicht zuletzt gibt es in der historischen Innenstadt zahlreiche Gebäude mit umfangreichen Holzkonstruktionen, die besonders brandempfindlich sind. Die Gefahr, dass Schwelbrände entstehen, ist hier nochmals erheblich größer. In den teils umschlossenen Innenhöfen werden häufig brennbare Stoffe gelagert, die leicht entzündbar sind.

Allgemeine Sicherheitshinweise

Die gekauften Feuerwerkskörper sollten bis Silvester an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Brandgefährdete Gegenstände sollten in der Silvesternacht weggeräumt bzw. Balkon und Terrasse leer geräumt und Fenster, insbesondere Dachfenster, geschlossen werden.

Es dürfen nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die vom Bundesamt für Materialprüfung (BAM) mit einer Prüfnummer zugelassen wurden. Die Zulassung durch das BAM bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern lediglich, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung handhabungssicher sind.

Aus Sicherheitsgründen bitten wir beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb der gesetzlich verbotenen Bereiche folgendes zu beachten:

  • Einschlägige Gebrauchshinweise und Sicherheitsbestimmungen/-abstände berücksichtigen.
  • Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
  • Immer einen Schutzabstand von acht Metern zu Personen und Gebäuden einhalten. Insbesondere bei größeren Menschenansammlungen Böller nicht unkontrolliert in die Menge feuern. Die wissentliche Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ist strafbar.
  • Die Flugbahn und den Abwurf von Feuerwerkskörpern so ausrichten, dass keine Personen, Tiere oder Gebäude getroffen werden.
  • Bei stärkerem Wind auf das Abbrennen pyrotechnischer Artikel verzichten.
  • Sind am Feuerwerkskörper Hilfsmittel zum sicheren Stand, wie zum Beispiel Klappfüße, vorhanden, diese unbedingt nutzen.

Die Stadt Lindau appelliert dringend, in eigener Verantwortung größere, freie Flächen zu nutzen, um Silvesterfeuerwerk zu zünden. Jede und jeder sollte sich jeder so verhalten, dass die Gesundheit und das Eigentum anderer nicht gefährdet werden. Auch die hohe Feinstaubbelastung und das enorme Müllaufkommen sollten nicht vergessen werden, was zur Zurückhaltung oder gar einem freiwilligen Verzicht animieren könnte.

Jeder muss sich darüber im Klaren sein, welche Risiken bei Nichtbeachtung der genannten Sicherheitsvorschriften bestehen und dass Bürgerinnen und Bürger haftungsrechtlich belangt werden können, wenn durch ihr Feuerwerk ein Brand entsteht.

Der Umwelt zuliebe bittet die Stadt Lindau, nach dem Feiern leere Feuerwerks-Batterien und Verpackungsmaterial wieder einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 12, Tel. 08382/918-310.

Bild: Stadt Lindau