Am Dienstagabend (17. November) hat die Bundespolizei einen mit zwei Haftbefehlen gesuchten Migranten hinter Gitter gebracht. Der Marokkaner war den deutschen Polizei-, Justiz- und Ausländerbehörden bereits durch zahlreiche Delikte und unter 19 weiteren Personalien bekannt.
Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte am Mittag einen jungen Mann im Bahnhof Lindau, nachdem dieser mit einem Intercity-Zug aus Bregenz eingereist war. Der Reisende, der behauptete, aus Versehen seinen Ausstieg in Feldkirch verpasst zu haben, konnte jedoch keinerlei Ausweisdokumente vorweisen und gab seine Personalien zunächst mündlich an. Bei der Überprüfung der Daten im Fahndungscomputer stellten die Beamten fest, dass der Marokkaner durch die österreichischen Behörden schengenweit zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben war. Der damals geduldete Ausländer, der erstmals 2014 ins Bundesgebiet einreiste, war bereits Ende 2018 nach Österreich abgeschoben worden.
Beim anschließenden Abgleich der Fingerabdrücke schlug der Polizeicomputer nochmals an. Die Bundespolizisten stellten unter einer Aliaspersonalie zwei Haftbefehle aus dem Frühjahr 2019 der Staatsanwaltschaft Bamberg wegen Diebstahlsdelikten fest. Laut dem Untersuchungshaftbefehl steht der Mann im Verdacht, in einen in Bamberg abgestellten Wohnwagen eingebrochen zu sein. Der mutmaßliche Einbrecher musste jedoch mangels Wertgegenständen ohne Beute von dannen ziehen. Weiterhin lag gegen den Gesuchten ein Vollstreckungshaftbefehl vor, da der Verurteilte die im Strafbefehl auferlegte Geldstrafe von rund 500 Euro nicht gezahlt hatte.
Der 21-Jährige ist den deutschen Polizei- und Ausländerbehörden unter 19 Aliaspersonalien sowie wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Aufenthaltsgesetz bekannt. Sogar im Schuh des Migranten, der neuerlich Asyl in Deutschland beantragen wollte, fanden die Beamten ein laminiertes Dokument mit drei Aliaspersonalien auf.
Die Bundespolizisten lieferten den Marokkaner nach der Richtervorführung in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein. Die im Strafbefehl geforderte Geldstrafe konnte der Verhaftete nicht aufbringen, wodurch sich seine Zeit hinter Gitter nochmals verlängert. Zudem muss sich der Polizeibekannte nun wegen versuchter unerlaubter Einreise verantworten. Im Anschluss an die Haft ist beabsichtigt, den Migranten nach Österreich zurückzuweisen.