Ein Audi Q7 mit amerikanischer Zulassung wurde kürzlich von Beschäftigten der Kontrolleinheit Verkehrswege Kempten auf der BAB 7 bei Leipheim kontrolliert und nachverzollt.
Bei der nächtlichen Überprüfung teilte der Fahrer mit, dass er sowohl in den USA als auch in Italien und Deutschland lebe. Bei der Durchsicht der Zolldokumente stellten die Zollbeamten fest, dass das Fahrzeug in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt wurde. Die Frist zur Beendigung des Verfahrens und somit der Termin zur Ausfuhr, war bereits seit längerem abgelaufen. Aus diesem Grund wurden Einfuhrabgaben in Höhe von über 4.500 Euro nacherhoben und gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.
Das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung sieht eine Einfuhrabgabenbefreiung für Nicht-Unionswaren vor, die zu einem bestimmten Zweck vorübergehend bzw. befristet im Zollgebiet der Europäischen Union verwendet werden. Zudem dürfen sie während ihrer Verwendung nicht verändert werden. Von vornherein müssen die Waren zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet bestimmt sein.