Ab dem 01. Januar 2025 ermöglicht der Landkreis Dillingen a.d. Donau die digitale Einreichung aller gängigen bauaufsichtlichen und abgrabungsaufsichtlichen Anträge und Anzeigen. Mit der Aufnahme in die DBauV kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Dillingen a.d. Donau die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher ab 1. Januar 2025 direkt beim Landratsamt Dillingen a.d. Donau, Untere Bauaufsichtsbehörde, Große Allee 24, 89407 Dillingen a.d. Donau zu stellen. Die Landkreiskommunen bleiben jedoch selbstverständlich ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden im ersten Schritt nach Eingang der Unterlagen unverzüglich über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt. Für die digitale Einreichung stellen die teilnehmenden Bauaufsichts- und Abgrabungsbehörden digitale Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, zur Verfügung. Diese ersetzen (weitgehend) die bei Einreichung in Papierform zwingend zu verwendenden, öffentlich bekannt gemachten Formulare. Bauvorlagen werden in den Online-Assistenten als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften), erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über diese direkt bei der Kommune.
Quelle: Stadt Lauingen