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Landkreis Augsburg: Bewerbungen für BAYERNS BEST 50 sind bis zum 22. März 2024 möglich

Auch im Jahr 2024 haben bayerische Unternehmen wieder die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Wettbewerbs um die Auszeichnung BAYERNS BEST 50 zu bewerben. Auf diese Weise will das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nicht nur mittelständische Unternehmen mit besonders dynamischem Wachstum auszeichnen, sondern auch dazu beitragen, unternehmerisches Denken und Mut zur Existenzgründung zu fördern. Unter allen Einsendungen, die bis spätestens Freitag, 22. März 2024, eingehen, werden überdies zwei Sonderpreise für überdurchschnittliches Ausbildungsengagement verliehen und es wird die „Bayerische Unternehmerin des Jahres“ gekürt, um für eine stärkere Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen zu werben. Zudem soll in diesem Jahr erstmals ein Sonderpreis vergeben werden, der auch ESD Faktoren (Enviromental, Social und Governance) berücksichtigt. Detaillierte Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Interessierte online unter www.bb50.de (erreichbar ab 5. Februar). Unternehmen aus dem Landkreis Augsburg, die sich von der Wirtschaftsförderung des Landkreises für den Wettbewerb empfohlen werden möchten, können sich per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@LRA-a.bayern.de wenden. Die Einreichungsfrist für Empfehlungsvorschläge endet am Freitag, 9. Februar 2024.