Am 8. Oktober 2023 wurde Landrat Thorsten Freudenberger als Landtagsabgeordneter in den Bayerischen Landtag gewählt. Dies macht die Wahl einer neuen Landrätin bzw. eines neuen Landrats für den Landkreis Neu-Ulm erforderlich. Eine Vertretung sowie geregelte Übergangszeit ist entsprechend gesichert. Die nächsten Schritte sehen wie folgt aus:
- Bis zur konstituierenden Sitzung des Landtags am 30. Oktober 2023 bleibt Thorsten Freudenberger als Landrat im Amt.
- Ab dem 31. Oktober 2023 wird stellvertretender Landrat Erich Winkler die Amtsgeschäfte übernehmen.
- Im Januar 2024 werden voraussichtlich Neuwahlen stattfinden. Den Termin für die Landratswahl muss die Regierung von Schwaben als Rechtsaufsichtsbehörde festsetzen, in der Regel auf Vorschlag des Landkreises. Das Landratsamt hat dem Kreisausschuss als zuständiges Organ den 14. Januar 2024 als Wahltermin vorgeschlagen. Dieser soll in der Sitzung des Kreisausschusses am 20. Oktober 2023 beschlossen werden.
- Sollte es zu einer Stichwahl bei der Landratsnachfolge kommen, so findet diese 14 Tage nach der ersten Wahl statt.
- Amtsantritt für die neue Landrätin bzw. den neuen Landrat erfolgt nach der Feststellung des Ergebnisses durch den Wahlausschuss – voraussichtlich zwei Tage nach der Wahl. Die Vereidigung findet dann in der darauf folgenden Kreistagssitzung statt. Bis zur offiziellen Amtsübernahme einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers bleibt der stellvertretende Landrat Erich Winkler im Amt.
- Wahlvorschläge für eine neue Landrätin bzw. einen neuen Landrat können voraussichtlich ab dem 20. oder 23. Oktober 2023 eingereicht werden. Hierzu erfolgt noch eine genaue Bekanntmachung. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 23. November 2023 eingereicht werden.