Start Nachrichten Kreis Günzburg: Förderung für dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland auf Moorstandorten

Kreis Günzburg: Förderung für dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland auf Moorstandorten

Antragsphase für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm beginnt Mitte Januar. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Günzburg berät zu geeigneten Maßnahmenkombinationen

Moorschutz ist Klimaschutz. Bei hohem Wasserstand können abgestorbene kohlenstoffhaltige Pflanzenteile nicht zersetzt werden und reichern sich an, wodurch Torfe entstehen. Solange Moore nicht entwässert werden, dienen sie so als natürliche CO2-Senken. Für eine Ackernutzung ist in der Regel eine Absenkung des Grundwasserspiegels notwendig. Hierdurch wird Sauerstoff im Boden verfügbar, die Pflanzenteile werden zersetzt und klimawirksame Gase wie CO2 und Lachgas werden frei.

Im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm gibt es in der kommenden Förderphase neben den schon langjährig bestehenden Kombinationsmöglichkeiten aus Schnittzeitpunkt und Düngeverzicht wieder die Möglichkeit, Ackerland auf Moorstandorten in Dauergrünland umzuwandeln. Die Kulisse, in der diese Maßnahme förderfähig ist, ist die GLÖZ 2-Kulisse, wozu im Landkreis Günzburg viele Flächen im Mindel-, Günz- und Donautal, aber auch im nördlichen Kammeltal zählen. Vereinzelt fallen auch Flächen im Glött- und Zusamtal in die Förderkulisse.

Für die fünfjährige Vereinbarung werden pro Jahr und Hektar 3.300 € ausbezahlt. Der Ackerstatus ändert sich durch diese Maßnahme in einen Dauergrünlandstatus; ein Umbruch, auch zur Narbenerneuerung ist nicht möglich.

Für eine Beratung hinsichtlich einer geeigneten Maßnahmenkombination und Fördermöglichkeiten können sich interessierte Bewirtschafter an ihre Untere Naturschutzbehörde wenden:
Judith Kronberg: Telefon 08221-95384, E-Mail: j.kronberg@landkreis-guenzburg.de
Josef Schmid: Telefon 08221-95343, ‚E-Mail: j.schmid@landkreis-guenzburg.de

Foto: J. Kronberg/Untere Naturschutzbehörde